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Urteil zu Luftverschmutzung: Stuttgartern droht punktuelles Fahrverbot

20.12.2017 13:30 Uhr
Deutschlands höchste Feinstaubbelastung: Am Stuttgarter Neckartor müssen an Tagen mit zu hoher Luftverschmutzung Fahrzeuge stehenbleiben - so lautet der aktuelle Urteilsspruch.
© Foto: picture alliance / Franziska Kraufmann/dpa

In Stuttgart wird es am Neckartor künftig punktuelle Fahrverbote geben. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat festgesetzt, den Verkehr bei zu hoher Luftverschmutzung an Deutschlands schmutzigster Kreuzung zu reduzieren.

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Im Rechtsstreit um schlechte Luft in Stuttgart hat das Land Baden-Württemberg erneut eine Schlappe erlitten. Um die Schadstoffbelastung an Deutschlands schmutzigster Kreuzung zu senkenn, müssen punktuelle Fahrverbote erlassen werden, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart am Mittwoch entschied.

Das Land hatte zwei Anwohnern vom Neckartor 2016 in einem Vergleich Verkehrsreduzierungen versprochen - diese Zusage aber zurückgenommen, da jede Maßnahme die Luft an anderer Stelle verschlechtere. "Dies führt aber nicht dazu, dass das Land am Neckartor untätig bleiben darf", entschied das Gericht (Az.: 13 K 14557/17).

Das Land hat nun eine Frist bis Ende April 2018, um die Zusage aus dem Vergleich einzuhalten und den Verkehr am Neckartor an Tagen mit hoher Luftbelastung um 20 Prozent zu reduzieren. Passiert das nicht, muss das Land 10.000 Euro Strafe zahlen. Das Land darf gegen die Entscheidung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen. (dpa)

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