Die illegale Software für Abgas-Manipulationen an elf Millionen Dieseln im VW-Konzern reicht bis ins Jahr 1999 zurück. Seine Ursprünge hat das Betrugs-Programm bei Audi und dortigen Ideen für das Austricksen von Abgas-Tests, berichtete das "Handelsblatt" (Mittwoch). Ein Sprecher der Ingolstädter Volkswagen-Tochter und ein VW-Konzernsprecher wollten sich dazu nicht äußern.
Laut dem Bericht kam die Betrugs-Software bei Audi nicht zum Einsatz, fand ihren Weg dann aber vor rund zehn Jahren in den von VW entwickelten Dieselmotor EA 189. Die Ursprünge bei Audi wurden der Deutschen Presse-Agentur in Konzernkreisen bestätigt. Der von VW entwickelte EA 189 kam dann bei mehreren VW-Konzerntöchtern zum Einsatz - darunter auch: Audi.
Die dpa hatte in der vergangenen Woche berichtet, dass die Keimzelle für die spätere Betrugs-Software Überlegungen waren, den vor allem bei niedrigen Temperaturen vorhandenen Lärm klopfender Diesel nach dem Kaltstart zu mindern. Dies berichtet auch das "Handelsblatt". Demnach liegen die Ursprünge der Software in einer Komfortfunktion für den Geräuschpegel im Fahrzeuginneren: Das laute "Nageln" der Diesel empfinden Fahrern als störend, kalte Bedingungen fördern es. Also griffen die Ingenieure drosselnd per Software in die Steuerung des Motors ein, um die Geräuschbelastung zu dämpfen. Diese Grundidee, kombiniert mit einer Teststandserkennung, bildet die illegale Software. Sie erkennt Prüfsituationen und passt Abgas-Werte an.
Audi führt Abgasmessungen selbst durch
Laut "Handelsblatt" hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Audi im Abgas-Skandal selbst überlassen, verdächtige Wagen zu untersuchen. Demnach hat die Behörde von der Staatsanwaltschaft Braunschweig den Auftrag erhalten, einige Sechszylinder-Motoren unter die Lupe zu nehmen. Das KBA habe die Aggregate dann von Audi selbst testen lassen. Ergebnis: Keine Auffälligkeiten, schreibt das Blatt unter Berufung auf mit dem Verfahren vertraute Quellen. Das KBA wollte den Bericht nicht kommentieren. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, er könne sich zu den Einzelheiten laufender Ermittlungen nicht äußern. (dpa)