Die European Independent Automotive Data Publishers Association (ADPA) hat die Verlängerung der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO) begrüßt. Der Verband hatte sich in den letzten Jahren intensiv für eine deutliche Verbesserung der Kfz-GVO und ihre ergänzenden Leitlinien (SGL) eingesetzt. Die derzeitige Verordnung stammt aus dem Jahr 2010, seitdem haben technische Entwicklungen den Wettbewerb auf dem Kfz-Ersatzteilmarkt beeinträchtigt, vor allem die Möglichkeit für unabhängige Mehrmarkenanbieter, wettbewerbsfähige und innovative Dienstleistungen anzubieten, erklärte der Verband.
Die ADPA begrüßt insbesondere die erweiterte Liste der Beispiele für technische Informationen und ihre Anpassung an aktuelle technische Trends, vor allem die Aufnahme von ADAS, Batteriemanagementsystemen und Aktivierungscodes. Diese sind für die vernetzte und elektrische Mobilität wichtig.
Der Zugang zu Fahrzeugdaten ist eine grundlegende Komponente für den Wettbewerb auf dem Kfz-Aftermarket im digitalen Zeitalter, betont die ADPA, gerade in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Artikel 102. Allerdings wurden trotz einiger Aufforderungen seitens der nationalen Wettbewerbsbehörden und der Unternehmen keine Verbesserungen vorgenommen, um den Missbrauch von Garantien weiter zu verhindern.
ADPA-Präsident Ralf Pelkmann: "Wir freuen uns, dass die Europäische Kommission die Kommentare und Vorschläge, die wir während der verschiedenen Konsultationen gemacht haben, teilweise berücksichtigt hat. Dies wird dazu beitragen, den Wettbewerb bei der Erbringung von Reparatur- und Wartungsdienstleistungen auch für die neuesten Fahrzeuge sicherzustellen." Pierre Thibaudat, Generaldirektor der ADPA, fügte hinzu: "Die GVO und ihre Leitlinien waren schon immer die wichtigste Rechtsvorschrift für den Wettbewerb auf dem europäischen Kfz-Anschlussmarkt. Andere Rechtsvorschriften und eine proaktive Durchsetzung müssen diese Grundsätze nun in die Praxis umsetzen."
GVA begrüßt Verlängerung der sogenannten Aftermarket-GVO
Die EU-Kommission hatte frühzeitig angekündigt, den Wettbewerbsrahmen der bestehenden Kfz-GVO für den Kfz-Teilevertrieb und -Service inhaltlich unverändert um weitere fünf Jahre bis zum 31.05.2028 zu verlängern, um möglichen Veränderungen der Marktbedingungen Rechnung tragen zu können. "Die Kommission unterstreicht, dass unabhängigen Marktteilnehmern, wie den Mitgliedern des Gesamtverbands Autoteile-Handel e. V. (GVA), technische Informationen, die für die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen erforderlich sind, nicht vorenthalten werden dürfen. Dazu zählen Identifikations-Informationen über verwendete VINs und Ersatzteile der Fahrzeughersteller, da sie die Voraussetzung für ein wettbewerbsfähiges Angebot des freien Marktes sind. Diese alte Forderung erfüllen Fahrzeughersteller leider immer noch nicht in gebotener Weise", beklagte GVA-Präsident Thomas Vollmar. Umso wichtiger sei es, das noch einmal ausdrücklich zu adressieren.
Mehr Informationen gibt es auch in unserem Artikel: Kartellrecht - Kfz-GVO um fünf Jahre verlängert