Der ASA-Verband weist darauf hin, dass seit dem 1.1.2018 der Leitfaden 5 Revision 01 angewendet werden muss. Somit ist bei der AU verpflichtend eine Endrohrmessung durchzuführen. Das besagt auch die Übergangsregelung des Verkehrsministeriums (Verkehrsblatt 24/2017 Nr. 194). Nur in den Fällen, in denen ein LF5- und LF4-Gerät nicht rechtzeitig beschafft werden kann (Lieferengpässe, nicht rechtzeitig bestellt etc.), ist die Übergangsregelung mit der manuellen Einleitung der Endrohrprüfung anzuwenden.
Was manuelle Einleitung einer Endrohrprüfung bedeutet, hat der Verordnungsgeber nicht definiert. Anwender der neuen Bedienerführung Leitfaden 5 Revision 01 haben es darum wesentlich einfacher. Sie müssen sich nicht darum kümmern, dass sie die richtigen Grenzwerte ausgewählt haben und zusätzliche Daten eingeben. Beispielsweise, wenn sie das Datum auf 2005 zurückgestellt haben und in der Bemerkungszeile dies wieder mit Eingabe des richtigen Zulassungsdatums korrigieren müssen.
Die Übergangsregelung stellt kein "Aussetzen" der Endrohrprüfung dar. Sie soll allen Beteiligten die Möglichkeit geben, sich bis spätestens Ende 2018 auszurüsten. Wer nach dem 01.01.2019 nicht die richtigen Geräte bzw. Software vorweisen kann, bekommt ohne Ausnahmen Einschränkungen in der AU-Anerkennung.
Neue Genauigkeitsklassen ab 2019 – was bedeutet das?
Mit der neuen Gesetzgebung sind neue Grenzwerte bei der Abgasuntersuchung ab dem 1.1.2019 anzuwenden. Für alle Euro 6/VI Fahrzeuge gilt nicht mehr der "Plakettenwert" beim Diesel oder 0,2 %vol. beim Benziner, sondern generell der Grenzwert von 0,25-1 bzw. 0,1 %vol. Hierzu stellt der Verordnungsgeber bzw. die PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) hohe Anforderungen an die AU-Gerätetechnik. Aus diesem Grund wurden bereits neue Genauigkeitsklassen definiert. Beim Diesel ist das die Genauigkeitsklasse 0,1m-1, beim Benziner die Genauigkeitsklasse 0. Der ASA-Verband schätzt, dass ca. 70 bis 80 Prozent der im Markt befindlichen AU-Geräte diese Anforderungen erfüllen. Cirka 50 Prozent der Benzin-Abgas-Messgeräte dürften bereits nach Klasse 0 ausgeliefert worden sein, weitere 20 Prozent sollten von Klasse 1 auf Klasse 0 upzugraden sein, schätzt der Verband. Auskunft über die Genauigkeitsklassen der eingesetzten Geräte geben die jeweiligen Gerätehersteller. Geräte mit „Genauigkeitsklasse I" dürfen auch nach dem 1.1.2019 weiter verwendet werden. Allerdings nur mit einer Leitfaden 5 Revision 01 Software zur AU-Prüfung von Fahrzeugen bis einschließlich Euro 5/V.
Partikel zählen ab 2021 anstelle des Messens der Opazität
Ab 2021 schreibt der Verordnungsgeber bei der AU an Dieselfahrzeugen statt der Opazitäts-(Trübungs-)Messung die Messung der Partikelanzahl im Endrohr vor. Das bedeutet nicht, dass Werkstätten ab 2021 auf Trübungsmessgeräte verzichten können. Die Messung der Partikelanzahl wird nur für bestimmte Fahrzeuge vorgeschrieben werden, für welche, ist noch nicht festgelegt. Bei älteren Fahrzeugen (z. B. Euro 4, Euro 5) wird auch weiterhin die Trübung gemessen. Die neue Messmethode ersetzt also keineswegs für alle Fahrzeuge die bisherige Messmethode.
Zudem ist davon auszugehen, dass für die neue Messmethode "nur" ein weiteres Modul an den Abgastester angeschlossen werden muss, mit der das Bestandsgerät nach 2021 weiter genutzt werden kann. Auch die neue Messmethode benötigt eine Benutzerführung, einen Ausdruck und die Kommunikation über das OBD-Modul zum Fahrzeug. (asp)
Die ASA-News sind regelmäßig erscheinende Mitteilungen des ASA-Verbands (Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service Ausrüstungen e. V.).