Das Verkehrsministerium in Baden-Württemberg hat zum 30. Juni Ausnahmegenehmigungen zur Kalibrierpflicht für AU-Geräte beendet. Konkret verlangt das Ministerium von AU-Werkstätten bis 31. Juli den Nachweis über die Vergabe eines Kalibrier-Auftrags an ein akkreditiertes Kalibrier-Labor. Spätestens zum 31. Oktober 2019 muss ein AU-Gerät kalibriert sein. Ab dem 1. November dürfen Werkstätten in Baden-Württemberg ohne kalibriertes AU-Gerät keine Abgasuntersuchung mehr durchführen.
Auch in anderen Bundesländern laufen die Übergangsfristen für das Kalibrieren von AU-Geräten spätestens Ende Dezember 2019 aus. Bundesweit ist von insgesamt 90.000 zu kalibrierenden AU-Einheiten auszugehen. Die hohe Zahl ergibt sich, weil bei Kombigeräten die Messeinheiten für Otto- und Dieselmotoren als eine separat zu kalibrierende Einheit behandelt werden. Bis Ende Juni 2019 waren laut ASA-Bundeverband bundesweit ca. 26.000 AU-Einheiten kalibriert. Die Kalibrierkapazitäten werden von den Dienstleistern sukzessive erhöht, reichen aber vermutlich nicht ganz, um alle AU-Einheiten bis Jahresende zu kalibrieren.
"Wir rechnen bis Jahresende mit einem Anstieg der monatlichen Kalibrierzahlen auf 8.000 Stück. Im Schnitt sind im zweiten Halbjahr rund 7.000 Kalibrierungen pro Monat realistisch", schätzt Harald Hahn, ASA-Vizepräsident und Leiter des ASA-Fachbereichs Diagnose und Abgasmessgeräte. AU-Geräte, die nach Ablauf der Übergangsfristen noch nicht kalibriert sind, dürfen zunächst nicht für die Abgasuntersuchung eingesetzt werden. Gerätebetreiber sollten umgehend eine Kalibrierung für ihr Gerät in Auftrag geben, rät der ASA-Verband. Unterstützung bei Fragen zur Kalibrierung bieten auch die AU-Gerätehersteller. Infos zu den individuellen Übergangsfristen der Länder gibt es unter https://asa-verband.de/abgasmessgeraete-ab-2019. (asp)
Die ASA-News sind regelmäßig erscheinende Mitteilungen des ASA-Verbands (Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service Ausrüstungen e. V.).