Das rote "Händler-Kennzeichen" wird praxisgerechter, Plaketten wechseln die Farbe und die Kfz-Versicherung bekommt wieder eine neue Typ- und Regionalklassen-Einteilung. Zum 1. Januar 2016 sollten Autohändler und -fahrer die wichtigsten Veränderungen kennen.
Gute Nachrichten für das Kfz-Gewerbe: Geplant ist für 2016 eine Änderung der Zulassungsverordnung. Sie soll es Händlern ermöglichen, mit noch nicht zugelassenen Fahrzeugen und roten "Händler-Kennzeichen" kurze Fahrten zur Tankstelle oder Waschanlage zu unternehmen. Bisher ist der Gebrauch stark eingeschränkt, beispielsweise auf Probe- und Überführungsfahrten. Bei allen anderen Gelegenheiten muss der Wagen auf den Hänger. Kritiker halten das für wenig praxisgerecht.
Seit dem Jahr 2015 können Fahrzeuge über die zentrale Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) oder Portale der Zulassungsbehörden der Länder abgemeldet werden. Ab 1. Januar 2016 soll dieser Online-Service ausgebaut werden. Als nächste Schritte der Digitalisierung sind dabei Adressänderungen, Wiederzulassungen und allgemeine Zulassungen über das Netz geplant.
Zum Jahreswechsel verliert zudem die gelbe HU-Plakette ihre Gültigkeit. Halter entsprechende Fahrzeuge sollten zügig einen Prüftermin vereinbaren. Denn wer die Plakettengültigkeit um mehr als zwei Monate überzieht, muss mit einer vertieften HU und damit verbundenen höheren Kosten rechnen. Außerdem können eine Verwarnung oder ein Bußgeld drohen. Nach zwei Monaten sind es 15 Euro, nach vier Monaten 25 Euro. Wer sich um acht Monate verspätet, zahlt 60 Euro und erhält außerdem einen Punkt in Flensburg, wie die Prüforganisation Dekra mitteilt. Außerdem kann es bei einem Unfall Ärger mit dem Versicherungsschutz geben.
Ab kommenden Juli dürfen speziell eingebaute Abgasanlagen bei Pkw, wie sie etwa in Form des sogenannten Klappenauspuffs bei sportlichen Autos verwendet werden, die Lautstärke serienmäßig eingebauter Auspuffe nicht mehr übersteigen. Auch Motorradfahrer sind von einer neuen Regelung betroffen: Durch die UNECE-R 41.04-Norm gelten ab dem 1. Januar 2016 für neue Motorradtypen bestimmte Lautstärke-Rahmen.
Wer ein Elektroauto kaufen will, sollte nach Möglichkeit noch vor Neujahr zuschlagen. Denn ab 2016 gibt es statt zehn Jahren nur noch fünf Jahre Befreiung von der Kfz-Steuer. Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung. Die Steuerbefreiung gilt laut Automobilclub ACE beim Weiterverkauf des Autos innerhalb der Laufzeit auch für den neuen Besitzer.
Änderungen gibt es auch bei den Versicherungsbeiträgen. Wie jedes Jahr teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum Wechsel auf 2016 Typ- und Regionalklassen neu ein. Für einige Fahrzeughalter wird die Prämie dann höher, bei anderen sinkt sie. Die Typklassen spiegeln die Schaden- und Unfallbilanzen eines jeden in Deutschland zugelassenen Automodells wider. Zur Berechnung werden die Fahrzeugschäden und die dadurch verursachten Reparaturkosten der letzten drei Jahre betrachtet. Analog dazu werden die Regionalklassen festgelegt – statt dem Fahrzeugmodell dient hier der Hauptwohnsitz der Fahrzeughalter als Bezugspunkt für Schadenhäufigkeit und Höhe.
Eine weitere Neuheit betrifft vor allem Autofahrer in Niedersachsen. Auf der B6 zwischen Laatzen und Gleidingen wird im Rahmen eines Pilotprojekts zur Geschwindigkeitsüberwachung mit der sogenannten Section Control gearbeitet. Bußgeld wird trotz des Test-Charakters aber von Beginn an verhängt. Anders als bei einem Blitzer wird bei der "Abschnitts-Kontrolle" das Tempo von Autofahrern nicht punktuell, sondern als Durchschnittswert über eine längere Distanz erfasst. (sp-x/rp)