Darf man, oder darf man nicht? Die Frage, ob der Umbau einer Klimaanlage auf das Kältemittel R 1234yf rechtlich erlaubt ist, wurde abschließend noch nicht geklärt. Wenn man sich im Markt umhört, trifft man schnell auf unterschiedliche Meinungen. Kritische Stimmen weisen auf potenzielle Gefahren hin und hinterfragen auch die ökonomische Sinnhaftigkeit einer solchen Umbauaktion.
Der Automobilhersteller Daimler wurde bereits im April 2017 vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aufgefordert, rund 134.000 Fahrzeuge zurückzurufen, deren Klimaanlagen mit dem alten - und mittlerweile für Neuwagen verbotenen - Kältemittel R 134a befüllt sind. Der Hersteller soll das alte Mittel durch das Nachfolgeprodukt R 1234yf ersetzen. Dagegen hatte sich das Unternehmen mit Hinweis auf die Brennbarkeit des Kältemittels bisher gewehrt. Der Hintergrund für die Rückruf-Aufforderung war ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland. Die Europäische Union monierte, dass die Bundesrepublik das Gesetz für das neue Kältemittel im Fall Daimler nicht konsequent durchgesetzt habe.
Konkret heißt das: Daimler ist angehalten, die Klimaanlagen dieser Fahrzeuge, die ab Werk mit dem klimaschädlichen R 134a ausgeliefert wurden, mit dem Kältemittel R 1234yf zu befüllen. Daraus nun zu folgern, dass es auch bei anderen Fahrzeugen erlaubt sei, die Klimaanlage auf ein anderes Kältemittel umzustellen, sei jedoch nicht korrekt, glaubt Guido Sasse, Leiter Business Development und Marketing der Waeco Werkstattausrüstung bei Dometic.
Der Klimaexperte weist darauf hin, dass Daimler bei allen Modellen, die inzwischen ab Werk mit R 1234yf befüllt sind, ein Feuerlöschsystem einbaut. Das Problem: Konstruktiv bedingt, führen Leitungen der Klimaanlage an heißen Motorteilen vorbei, was bei einem Unfall mit dem entzündbaren Kältemittel R 1234yf (klassifiziert als A2L) problematisch werden könnte. Andere Hersteller treffen ebenfalls konstruktive Sicherheitsvorkehrungen, damit keine heißen Bauteile in der Nähe des Kältemittels zu liegen kommen. "Die Umrüstung bei Daimler bezieht sich auf ganz bestimmte Fahrzugmodelle, die für beide Kältemittel homologisiert sind", betont der Klimaexperte.
Guido Sasse sieht daher die Umrüstung von älteren Klimaanlagen auch in anderen Fabrikaten sehr kritisch. Entsprechende Angebote im Markt seien zu hinterfragen. Bei älteren Fahrzeugen sei die Klimaanlage ggf. überhaupt nicht für die Verwendung eines entzündlichen Kältemittels ausgelegt.
Ob die Umrüstung möglich ist oder nicht, dazu müsse das Kraftfahrtbundesamt (KBA) endlich eindeutig Stellung nehmen. "Nach unserer Auffassung ist das Kältemittel zwar ein reiner Betriebsstoff und nicht Bestandteil der Zulassung eines Fahrzeugs. Aber wenn ein entflammbarer Betriebsstoff zum Einsatz kommen soll, muss diesem Umstand bei der Konstruktion des Fahrzeugs Rechnung getragen werden", glaubt Sasse. Und noch ein Argument spreche deutlich gegen die Umrüstung: "Die Umrüstung auf das Kältemittel R 1234yf rechnet sich bei älteren Fahrzeugen derzeit überhaupt nicht, weil R 1234yf viermal so teuer ist wie R 134a." Derzeit kostet ein Kilogramm R 134a um die 25 Euro. Die gleiche Menge R 1234yf liegt bei 100 Euro im Abgabepreis. "Die Umrüstung von Klimaanlagen von R 134a auf R 1234yf ist aus meiner Sicht ein Thema, das nur einen Fahrzeughersteller betrifft - und der macht die Umrüstung im Rahmen einer amtlich veranlassten Rückrufaktion", fasst Sasse die Sachlage zusammen. Auf lange Sicht werde sich wegen der Importbegrenzungen zwar das Kältemittel R 134a verteuern, aber im gleichen Maße werde die Anzahl der Fahrzeuge, die mit diesem Mittel betrieben werden, ebenfalls abnehmen.
Kurzfassung
Klimaanlagen-Spezialisten der Firma Dometic warnen vor dem Umbau älterer Klimaanlagen auf das Kältemittel R 1234yf. Ältere Fahrzeugmodelle sind nicht auf die Verwendung eines entzündlichen Kältemittels vorbereitet.
Aus für klimaschädliche Kältemittel
Die EU will die Menge klimaschädlicher Kältemittel reduzieren. Das zwingt die Kältemittelindustrie, ihre Absatz- und Importmengen zu reduzieren. Die sogenannte F-Gas-Verordnung EU 842/2006 regelt die Quoten zur Einfuhr von Kältemitteln aus Nicht-EU-Staaten. Dies führt perspektivisch zu Preissteigerungen alter Kältemittel wie R 134a. Teils bekamen Werkstätten und Verbraucher dies bereits schmerzhaft zu spüren. Zum Jahreswechsel 2017/2018 schoss der Preis für das Kältemittel R 134a steil nach oben und war im Handel nicht in ausreichenden Mengen verfügbar.Seit 1.1.2017 greift die EU-Richtlinie 2006/40/EG. Seit diesem Stichtag dürfen Klimaanlagen in Neufahrzeugen (Pkw und Transportern) nur noch mit Kältemittel befüllt werden, deren GWP-Wert unter 150 liegt. Der GWP(Global Warming Potential)-Wert sagt aus, wie viel CO2- Äquivalente entstehen, wenn ein Kältemittel in die Luft entweicht. So liegt der GWP-Wert von R 134a bei 1430, ein Kilogramm Kältemittel zerfällt also zu 1.430 Kilogramm CO2-Äquivalenten. Der GWP-Wert von R 1234yf liegt dagegen bei 4.
- Ausgabe 10/2019 Seite 48 (293.1 KB, PDF)