Die Suche nach neuen qualifizierten Mitarbeitern ist heute zeitund kostenintensiver denn je. Werkstattinhaber, die über ein motiviertes und engagiertes Team verfügen, sollten das deshalb nicht als selbstverständlich sehen, sondern die Motivation entsprechend hochhalten. Häufig werden Industrieunternehmen als "Konkurrenz" genannt, wenn es darum geht, Mitarbeiter zu finden und im Unternehmen zu halten. Besseres Gehalt, Sozialleistungen, flexible Arbeitszeiten, saubere Arbeit - die Argumente gegen einen Job in der Werkstatt liegen auf der Hand.
Beim Gehalt kann eine Werkstatt in der Regel nicht mithalten, doch es gibt eine Reihe anderer Maßnahmen, um Mitarbeiter bei der Stange zu halten. Für viele ganz wichtig: das Betriebsklima. Rauhe Sitten, wie sie früher öfter mal in der Werkstatt herrschten, sind heute tabu und sprechen sich über Arbeitgeberbewertungsportale im Internet schnell unter Interessenten herum. Dabei bedarf es keines Kraftaktes, für ein gutes Klima zu sorgen. Stephan Schroers pflegt in seinem Unternehmen in Mönchengladbach den familiären Umgang. "Wir sind ein Familienbetrieb und alle Mitarbeiter werden wie Familienmitglieder gleich behandelt. So konnten wir kürzlich auch zwei Mitarbeiter wieder zurückgewinnen, die mal etwas anderes ausprobieren wollten und mit den Worten 'Bei euch ist es doch am schönsten' wieder zurückkamen", erklärt er. Darüber hinaus haben junge Bewerber oder Mitarbeiter klare Vorstellungen über ihre berufliche Entwicklung. Schon während der Ausbildung sollten Unternehmer deshalb Gespräche zu den Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten führen und entsprechende Weiterbildungsmöglichkeiten anbieten. Gut aus- und weitergebildete Mitarbeiter fühlen sich geachtet und stellen ein wichtiges "Humankapital" dar.
Motivationsfördernde Umgebung
Eine moderne technische Ausstattung sowie saubere und helle Arbeitsplätze steigern den Wohlfühlfaktor bei den Mitarbeitern. Es können aber auch Kleinigkeiten sein, die dazu beitragen. "Unsere Mitarbeiter haben immer Zugriff zu kostenlosen Getränken und frischem Obst und nehmen das auch gerne an", berichtet Christiane Kinkartz von Auto Faensen in Aachen. Gepflegte Sozialräume zeigen ebenfalls eine Wertschätzung der Mitarbeiter. Mitarbeiter aus der "Generation Y" (Geburtsjahre 1980 bis 1995) legen außerdem vermehrt Wert auf Zusatzleistungen, auch ohne finanziellen Hintergrund. Das reicht von der Unterstützung bei der Wohnungssuche bis hin zu flexiblen Arbeitszeitmodellen. Stephan Schroers ermöglicht seinen Mitarbeitern außerdem die Nutzung der Werkstatt am Wochenende für private Zwecke. Bei den finanziellen Zuwendungen stehen die betriebliche Altersvorsorge, KiTa-Zuschüsse, eine Umzugsbeihilfe oder Zuschüsse zur Gesundheitsvorsorge, etwa dem Fitnessstudio, aber auch Erfolgsbeteiligungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Essenszuschüsse oder auch ein Firmenfahrzeug, wie zum Beispiel E-Bikes oder E-Scooter, hoch im Kurs. Allerdings sollte dazu immer der Steuerberater befragt werden (siehe Expertentipp).
Gemeinschaftssinn fördern
Stephan Pehl, Inhaber einer freien Werkstatt in Ayl bei Trier, legt Wert auf ein funktionierendes Team. Zum 25. Jubiläum lud er seine ganze Mannschaft zu einem Fünf-Tage-Trip mit der Aida ein. "Das geht natürlich nicht jedes Jahr in dem Rahmen, aber gemeinsame Ausflüge finden regelmäßig statt. Dieses Jahr fahren wir nach Sinsheim ins Technik-Museum, ein weiterer Beitrag zum Teambuilding", erzählt Pehl. Darüber hinaus bietet er auch finanzielle Zuwendungen, etwa zur Altersvorsorge, an. Die Stammmitarbeiter erhalten außerdem jeden Monat einen Sodexo-Pass, eine Art moderne Lebensmittel-Gutscheine. "Die nehmen die Mitarbeiter gerne an, gleichzeitig übersteigen sie nicht die steuerlich relevante Grenze für Sachbezüge und sind somit einfach im Handling", so Pehl.
Auch wenn die meisten Werkstätten in Bezug auf das Gehalt mit der Industrie nicht mithalten können, gibt es viele Bereiche, in denen sie punkten können. Regelmäßige Mitarbeitergespräche helfen individuelle Bedürfnisse und Wünsche herauszufiltern. Wer darauf eingeht, kann sich eines zuverlässigen, motivierten und treuen Teams sicher sein.
Serie Mitarbeiter finden Teil 2
Teil 1: asp 2/2020 So finden Betriebe neue Mitarbeiter
Teil 2: asp 3/2020 So hält man Mitarbeiter im Betrieb
Teil 3: asp 4/2020 Azubis finden - so spricht man junge Leute an
Teil 4: asp 5/2020 Fördermöglichkeiten
Expertentipp
Steuerbegünstigte Zuwendungen als Alternative zur Gehaltserhöhung
Um die besetzten Arbeitsplätze und um die Werbung um neue Mitarbeiter attraktiv zu gestalten, sind verschiedenste Vorschläge insbesondere für zusätzliche Leistungen an Arbeitnehmer gemacht worden, die eine Alternative zur reinen Gehaltserhöhung darstellen. Was können Sie Ihrem Arbeitnehmer steuervorteilhaft zuwenden? Die wichtigsten Möglichkeiten stellen wir vor:
- Der Arbeitgeber kann monatlich Sachbezüge bis zu 44 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) ohne persönlichen Anlass seinen Mitarbeitern lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen. Dabei ist darauf zu achten, dass dieser Betrag monatlich nicht auch um einen Cent überschritten wird, da sonst der gesamte Betrag wie Arbeitslohn zu behandeln ist.
- Daneben können Sachzuwendungen aus besonderem Anlass gewährt werden. Das sind Gelegenheitsgeschenke (z.B. Blumen, Buch), die vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen aus einem besonderen persönlichen Anlass (z. B. Geburtstag, Namenstag, Verlobung, Heirat, Geburt eines Kindes) gewährt werden. Diese Geschenke sind lohnsteuer- und beitragsfrei, sofern sie den Wert von 60 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) nicht übersteigen. Auch hier darf die Freigrenze von 60 Euro nicht überschritten werden.
- Bei der Freigrenze von 60 Euro handelt es sich nicht um einen Jahresbetrag. Er kann in Abhängigkeit von den Anlässen unter Umständen mehrfach im Jahr oder gar mehrfach im Monat ausgeschöpft werden.
- Neben diesen "klassischen" Möglichkeiten gibt es steuerfreie Leistungen zur Gesundheitsförderung der Arbeitnehmer. Der maßgebliche Betrag wurde zum 1. Januar 2020 auf 600 Euro jährlich angehoben. Die Steuerfreiheit von Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben ist in § 3 Nr. 34 EStG geregelt. Voraussetzung ist dabei unter anderem, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Es muss sich hierbei insbesondere um Leistungsangebote zur verhaltensbezogenen Prävention handeln, die von den Krankenkassen oder der "Zentrale Prüfstelle Prävention" zertifiziert sind (Präventionskurse). Beachtenswert sind in diesem Zusammenhang die attraktiven Online-Angebote. Es ist allerdings zu beachten, dass Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und Fitnessstudios nicht unter diese Regelung fallen.
- Jegliche Zuwendungen der beschriebenen Arten sind mit dem Steuerberater abzuklären. Hierzu gehören auch insbesondere Zuwendungen wie Firmenfahrzeug (hierbei sollte auch an Fahrräder gedacht werden, für die es Sonderregelungen gibt), Weiterbildung, Kita-Zuschüsse, Smartphones und insbesondere Leistungen zur zusätzlichen Altersversorgung, auch durch Gehaltsumwandlung.Horst-Michael Ellmer, Rechtsanwalt und Mediator in der Kanzlei Ellmer, Stratmann, Becker in Köln sowie Mitglied des Creative Team, Düsseldorf.
- Ausgabe 03/2020 S.48 (395.2 KB, PDF)