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VdTÜV: Neue HU-Mangeleinstufung

18.05.2018 09:52 Uhr
TÜV Plakette Hauptuntersuchung
Ab dem 20. Mai 2018 gelten neue Regeln für die Hauptuntersuchung.
© Foto: TÜV SÜD

Ab dem 20. Mai 2018 gelten neue Regeln bei der HU. Ab dann greift die Mangeleinstufung "Gefährlicher Mangel". Ebenso werden Daten-Komponenten des elektronischen Notrufsystems eCall mit einbezogen.

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Ab dem 20. Mai dieses Jahres müssen sich Autofahrer auf neue Regeln bei der Hauptuntersuchung (HU) einstellen, teilt der VdTÜV mit. So wird die neue Mangeleinstufung "Gefährlicher Mangel" eingeführt und die Prüfung von Daten-Komponenten, wie das elektronische Notrufsystem eCall, in die HU einbezogen. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die technische Untersuchungen von Fahrzeugen in Europa weiter harmonisieren soll.

Der "Gefährliche Mangel" stellt eine Zwischenstufe unterhalb der Kategorie "Verkehrsunsicher" dar und bedeutet eine direkte oder unmittelbare Verkehrsgefährdung oder Beeinträchtigung des Umweltschutzes, erklärt Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug & Mobilität beim TÜV-Verband. "Eine Fahrt direkt nach Hause oder zum Zweck der Reparatur oder der HU-Nachprüfung innerhalb eines Monats ist aber noch zulässig. Bei der Einstufung als ʿVerkehrsunsicherʾ muss – wie bisher auch – unmittelbar die Prüfplakette entfernt und die Zulassungsbehörde informiert werden," so der Experte. Bisher galten die vier Mangelklassen "Ohne Mangel", "Geringe Mängel", "Erhebliche Mängel" und "Verkehrsunsicher".

Neu ist ferner die Untersuchung von Komponenten für die Datenkommunikation und Datenspeicherung im Fahrzeug. Hierzu zählt beispielsweise das für alle neuen Fahrzeuge ab 1. April 2018 verpflichtende elektronische Notrufsystem eCall - und weiterer Systeme, die künftig Bestandteil der Fahrzeugausstattung bei den unterschiedlichen Stufen des automatisierten Fahrens werden. "Die konkreten Prüfverfahren dieser Systeme sind derzeit noch in der Entwicklung," erklärt Goebelt, "der TÜV-Verband setzt sich bereits seit langem für eine zeitnahe gesetzliche Grundlage ein, um alle Fahrzeughersteller zu verpflichten, die relevanten Softwareinformationen für die elektronische Prüfung mit dem HU-Adapter bereit zu stellen."

Außerdem ändert sich beispielsweise die Einstufung der für Verkehrssicherheit und Umweltschutz wichtigen Reifendruck-Kontrollsysteme (RDKS). Goebelt: "Werden jetzt funktionsunfähige oder stillgelegte Reifendruck-Kontrollsysteme bei der Hauptuntersuchung festgestellt, darf keine Plakette mehr erteilt werden." Trotz der Neuerungen soll sich der zeitliche Aufwand für die Kunden an den Prüfstellen nicht ändern. (tm)

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