Ende September 2017 hat der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) beschlossen, seine Vorgaben hinsichtlich des Scheinwerfereinstellplatzes für seine rund 600 Eurogarant-Betriebe anzupassen. Damit gelten ab Januar 2018 die gleichen Anforderungen an den Scheinwerfereinstellplatz wie an HU-Stützpunkte, für die die neue Prüfrichtlinie ebenfalls ab Jahresbeginn greift.
Um Engpässe zu vermeiden, räumt der ZKF seinen Mitgliedsbetrieben eine Übergangsfrist von einem Jahr ein. Für diese Zeit müsse die Werkstatt jedoch nachweisen können, dass sie eine Kooperation mit einem anderen, bereits zertifizierten Betrieb unterhält. Ab 1. Januar 2019 benötige die Werkstatt dann einen eigenen, zertifizierten und kalibrierten Scheinwerfereinstellplatz, hieß es.
Bei jedem zweiten Schaden, so der ZKF, sei auch der Scheinwerfer betroffen. Ohne zertifizierten Messplatz könnten somit Probleme mit der Hauptuntersuchung auftreten. Eurogarant-Betriebe sollen jeden Schaden fachgerecht reparieren können, dafür seien auch die Mittel für moderne Scheinwerfersysteme nötig, hieß es. (asp)