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Abgas-Skandal: OLG-Schlappe für VW

12.06.2019 15:15 Uhr
Das OLG hielt VW vor, den Sharan "unter bewusstem Verschweigen der unzulässigen Softwareprogrammierung in Verkehr gebracht" zu haben.
© Foto: picture alliance / Lisa Ducret / dpa Themendienst

Der Autobauer hat im Abgas-Skandal vor dem Oberlandesgericht Koblenz eine Niederlage erlitten. Die Wolfsburger müssen Schadenersatz an einen Diesel-Besitzer zahlen, wollen dagegen aber Revision einlegen.

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Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat VW jetzt eine Niederlage im Rahmen des Abgas-Skandals hinnehmen müssen. Bundesweit sei damit zum vierten Mal ein zweitinstanzliches Urteil gegen den Autobauer gesprochen worden, sagte ein VW-Sprecher. Das OLG Koblenz hat das Unternehmen am Mittwoch "wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung" zu Schadenersatz verpflichtet.

Ein Mann aus dem Kreis Bad Kreuznach hatte vor Bekanntwerden der Abgasmanipulationen einen gebrauchten VW Sharan mit Dieselmotor für gut 31.000 Euro gekauft und später von Volkswagen den vollen Kaufpreis zurückgefordert. Das Landgericht Bad Kreuznach wies seine Klage in der ersten Instanz ab. Der 5. Zivilsenat des OLG Koblenz verurteilte VW dagegen nun zur Zahlung von fast 26.000 Euro an den Käufer. Die übrigen nahezu 6.000 Euro zogen die Richter in Anrechnung der bereits vom Käufer gefahrenen Kilometer als Nutzungsvorteil ab.

Das OLG hielt VW vor, den Sharan "unter bewusstem Verschweigen der unzulässigen Softwareprogrammierung in Verkehr gebracht" zu haben. Der Käufer sei getäuscht worden. VW habe sittenwidrig gehandelt. Das OLG betonte, "dass staatliche Behörden, Wettbewerber und Endverbraucher in großer Zahl systematisch zur Profitmaximierung getäuscht" worden seien.

Der VW-Sprecher teilte mit: "Wir halten das Urteil für rechtsfehlerhaft und werden dagegen Revision einlegen." Damit ginge das Verfahren zum Bundesgerichtshof (BGH). Laut dem VW-Sprecher sind bislang bundesweit 25 OLG-Urteile zugunsten von Volkswagen oder VW-Händlern ausgegangen. Ein abschließendes BGH-Urteil gibt es noch nicht. Der Kläger akzeptierte die OLG-Entscheidung und äußerte sich mit Blick auf den BGH "vorsichtig optimistisch". (dpa)

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