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BGH: Online nicht mehr Rechte als offline

12.10.2016 13:38 Uhr
Verbraucher dürfen online gekaufte Waren wohl nicht weitergehend ausprobieren, als dies im Laden möglich gewesen wäre.

Darf ein Käufer einen im Internet bestellen Katalysator auch einfach zurückgeben, wenn dieser in ein Fahrzeug eingebaut und "getestet" wurde? Der Bundesgerichtshof sagt: nein.

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Verbraucher sollen online nicht mehr Rechte haben als beim Einkauf im Laden. Wer im Internet bestellte Waren ausführlicher testet, als das im Geschäft möglich gewesen wäre, und sie dabei beschädigt, bekommt nicht den vollen Kaufpreis zurück, entschied der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 55/15).

In dem Fall ging es um einen online gekauften Katalysator. Der Käufer hatte diesen von einer Werkstatt einbauen lassen. Nach einer Probefahrt stellte er aber fest, dass sein Auto nicht mehr die gleiche Leistung erbrachte und schickte das Teil zurück - mit deutlichen Gebrauchsspuren, weshalb der Verkäufer den Preis nicht erstatten wollte.

Online-Verträge können grundlos widerrufen, der Kaufpreis muss dann erstattet werden. Zuvor dürfen Verbraucher die "Eigenschaften und Funktionsweise" der Sachen testen. Das soll ausgleichen, dass man Waren nicht wie im Laden anfassen kann, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger bei der Verhandlung. Mehr Rechte sollen daraus nicht entstehen.

Anschauen, vergleichen, beraten lassen

Auch im Geschäft hätte der Käufer den Katalysator aber nicht so ausprobieren können, dass er dabei die Wirkung auf sein Auto hätte testen können, heißt es in dem Urteil. Er hätte das Teil lediglich anschauen, mit alternativen Modellen vergleichen und sich vor Ort beraten lassen können.

All das sei im Internet zwar nicht möglich. Der Einbau des Katalysators und die Probefahrt gingen aber weit über die Testmöglichkeiten im Geschäft hinaus. Die Richter sahen darin bereits eine Ingebrauchnahme und eine "im stationären Handel unter keinen Umständen eröffnete Überprüfung".

Zu Ende ist der Rechtsstreit, bei dem es nur um rund 390 Euro ging, noch nicht. Das Landgericht wird sich erneut damit befassen müssen, weil unklar blieb, ob der Online-Shop den Kunden korrekt über die Folgen des Widerrufs aufgeklärt hatte. (dpa)

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