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Bundesgerichtshof: Umwelthilfe auf dem Prüfstand

25.04.2019 09:47 Uhr
Bundesgerichtshof: Umwelthilfe auf dem Prüfstand
Die Deutsche Umwelthilfe um Geschäftsführer Jürgen Resch (Bild) steht seit längerem in der Kritik.
© Foto: picture alliance/Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Mit ihrem Kampf für Diesel-Fahrverbote hat sich die Deutsche Umwelthilfe nicht nur Freunde gemacht. Die Organisation klagt gerne und viel. Ein betroffenes Autohaus will ihr vor dem BGH Rechtsmissbrauch nachweisen. Aber das wird nicht leicht.

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Von Anja Semmelroch/dpa

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann voraussichtlich auch in Zukunft in großem Stil Unternehmen abmahnen und verklagen, die gegen Verbraucherschutz-Vorschriften verstoßen. Die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) sehen nach ersten Beratungen keinen Anlass, die Klagebefugnis der Organisation infrage zu stellen, wie der Senatsvorsitzende Thomas Koch am Donnerstag in der Verhandlung in Karlsruhe sagte. Nach vorläufiger Einschätzung spreche auch nichts für rechtsmissbräuchliches Verhalten. Das Urteil soll am 4. Juli verkündet werden (Az. I ZR 149/18).

Für viele in Politik und Autoindustrie ist die Umwelthilfe ein rotes Tuch, weil sie schon in etlichen deutschen Städten Diesel-Fahrverbote durchgesetzt hat. Das tut sie als Umweltschutzorganisation.

Vor dem BGH geht es um die Aktivitäten der DUH im Bereich Verbraucherschutz. Als sogenannte qualifizierte Einrichtung darf die Umwelthilfe gegen Unternehmen vorgehen, die zum Beispiel gegen Informationspflichten verstoßen. Damit hat sie den gleichen Status wie die Verbraucherzentralen oder der Deutsche Mieterbund.

Rund 400 Gerichtsverfahren im Jahr

Nach eigenen Angaben mahnt die Umwelthilfe jede Woche etwa 30 Verstöße ab und führt rund 400 Gerichtsverfahren im Jahr. Die damit erzielten Einnahmen machten zuletzt gut ein Viertel des DUH-Haushalts aus, laut jüngstem Jahresbericht knapp 2,2 Millionen Euro 2017.

Dietrich Kloz, Geschäftsführer mehrerer Mercedes-Autohäuser im Raum Stuttgart, sieht dahinter Gewinnabsichten. "Hier wird professionell als Geschäftsmodell gearbeitet", sagt er. Kloz hat es mit seiner Felix Kloz GmbH auf einen Rechtsstreit bis hinauf zum BGH ankommen lassen, nachdem er selbst von der Umwelthilfe abgemahnt worden war. Das Autohaus hatte im Internet einen Neuwagen beworben und dabei nicht korrekt über Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß informiert. Eine Abmahnung von einer Innung oder Institution hätte er akzeptiert, sagt Kloz. "Aber nicht von einem Verein, der mit sieben Mitarbeitern geradezu danach sucht, ob irgendwo Fehler gemacht werden."

Haben Gerichte ernsthafte Zweifel, ob eine Organisation zu Recht als "qualifizierte Einrichtung" gelistet ist, können sie das zuständige Bundesamt für Justiz zur Überprüfung auffordern. Das hat der BGH nach derzeitigem Stand aber nicht vor. Die wesentlichen Umstände seien dem Bundesamt bekannt gewesen. Etwas Neues habe sich nicht ergeben.

Frage der Querfinanzierung

Bleibt der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs. Zentrale Frage ist hier, ob die Umwelthilfe mit dem Geld, das sie durch ihre Abmahn- und Klageaktivitäten erwirtschaftet, andere Bereiche ihrer Arbeit querfinanzieren darf. 2015 wurden von den eingenommenen knapp 2,5 Millionen Euro beispielsweise nur etwa 1,5 Millionen Euro für die Marktüberwachung ausgegeben. Nach Abzug von Fixkosten blieb ein Überschuss von mehr als 420.000 Euro. Laut Umwelthilfe fließen solche Überschüsse ausschließlich in "Verbraucherinformation und -beratung".

Die Gegenseite zieht das in Zweifel. Das Geld fließe auch in politische Kampagnen außerhalb der Zwecke des Verbandes, sagte die BGH-Anwältin des Autohauses, Brunhilde Ackermann. Kloz wirft der DUH außerdem vor, in Gerichtsverfahren überhöhte Streitwerte anzusetzen. Die beiden Geschäftsführer bezögen stattliche Gehälter.

Die Richter scheinen hier allerdings keine Probleme zu sehen. Dass Gewinne erzielt werden, sei für sich allein noch kein Indiz für rechtsmissbräuchliches Verhalten, sagte Koch. Er deutete aber auch an, dass sich die Zivilgerichte im Prozess nicht mit allen Einwänden auseinandersetzen könnten. Wofür die Umwelthilfe ihre Mittel verwende, sei wohl eher vom Bundesamt für Justiz zu prüfen.

Gewinne zeugen von konsequenter Verfolgungsstrategie

Nach Darstellung des BGH-Anwalts der Umwelthilfe, Norbert Tretter, hat die DUH die Überschüsse vor allem in Aufklärungskampagnen gesteckt, etwa zur Stickoxid-Belastung und zu Diesel-Autos. Das sei nicht sachfremd. Die Gewinne zeugten einfach von einer konsequenten Verfolgungsstrategie. Ohne Vertragsstrafe für den Fall, dass sich ein Verstoß wiederholt, sei eine Unterlassungsklage nichts wert.

Anwalt Roland Demleitner, der die DUH in den Vorinstanzen vertreten hat, hält die Angriffe auf die Umwelthilfe für politisch motiviert. "Es passt einfach einigen Leuten in diesem Land nicht, dass es Organisationen der Zivilgesellschaft gibt, die geltendes Recht durchsetzen", sagte er. "Von sauberer Luft profitieren wir alle." Auf die Vorschriften zu pochen, sei daher "natürlich rechtmäßig".

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