Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz zur Ahndung illegaler Autorennen verabschiedet. Sie gelten künftig als Straftat und nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit. Es drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe und der Verlust der Fahrerlaubnis oder des Fahrzeugs.
Im Strafgesetzbuch wird der Straftatbestand der Veranstaltung von und der Teilnahme an verbotenen Straßenrennen eingeführt. Auch der Versuch der Organisation und Durchführung, etwa über einen Aufruf im Internet, wird dabei unter Strafe gestellt. So soll verhindert werden, dass die Veranstalter straflos davonkommen, wenn die Polizei ihr Vorhaben durchkreuzt.
In der Regel gilt eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Eine höhere Strafe von bis zu fünf Jahren wird ausgesprochen, wenn Teilnehmer Leib und Leben eines Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährden. Werden Personen schwer verletzt oder getötet, sind bis zu zehn Jahre vorgesehen.
Nicht nur Duelle sind strafbar
In allen Fällen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Außerdem kann das Fahrzeug eingezogen werden. So genannte "Alleinraser", die "besonders gefährlich, eigensüchtig oder gleichgültig" im Straßenverkehr handeln, werden ebenfalls erfasst. Allgemeine Geschwindigkeitsüberschreitungen bleiben aber weiterhin eine Ordnungswidrigkeit. (rp)