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Daimler-"Thermofenster": BGH weist weitere Schadenersatz-Klagen ab

16.09.2021 13:15 Uhr | Lesezeit: 3 min
Der BGH sieht beim Thermofenster von Daimler keine Betrugsabsichten.
© Foto: Frank Wagner/Fotolia

Nur weil Daimler in seinen Diesel-Fahrzeugen die Technologie eingesetzt habe, könne man nicht gleich eine Betrugsabsicht unterstellen, urteilten die Richter. Die Kläger hätten konkrete Anhaltspunkte vorlegen müssen.

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Schadenersatz-Klagen gegen Daimler wegen des sogenannten Thermofensters in Mercedes-Dieseln haben immer weniger Aussicht auf Erfolg. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilte am Donnerstag nun schon zum wiederholten Male, dass dem Autobauer nur wegen Verwendung der Technik nicht gleich Betrugsabsichten unterstellt werden könnten. Dafür müsste den Verantwortlichen nachzuweisen sein, dass sie die Behörden bewusst hinters Licht führen wollten. Konkrete Anhaltspunkte dafür wurden bisher nicht vorgebracht, auch nicht von den vier Autokäufern, deren Klagen jetzt abgewiesen wurden. (Az. VII ZR 190/20 u.a.)

Das Thermofenster sorgt dafür, dass bei kühlen Temperaturen weniger Abgase zur Verbrennung in den Motor zurückgeführt werden. Die Kläger hatten behauptet, Daimler habe den Mechanismus exakt auf die Prüfbedingungen in Behördentests abgestimmt, um die Grenzwerte einhalten zu können. Dafür sahen die Richterinnen und Richter des VII. Zivilsenats aber keine Belege. Ähnliche Entscheidungen zum Thermofenster hatte es zuvor schon vom VI. Zivilsenat sowie der Vorinstanz gegeben.

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