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EuGH zum VW-Abgas-Skandal: Geschädigte dürfen in Heimat klagen

09.07.2020 10:15 Uhr | Lesezeit: 4 min
Volkswagen; VW; Abgas-Skandel; Dieselgate; Diesel-Skandal; Dieselaffäre; Abgasaffäre
Geschädigte Kunden im VW-Abgas-Skandal dürfen in ihrer Heimat klagen.
© Foto: picture alliance/Foto Huebner

Millionen Kunden waren von der VW-Abgasaffäre betroffen - nicht nur in Deutschland. Volkswagen hat seinen Hauptsitz allerdings in Wolfsburg. Dürfen Geschädigte deshalb auch nur in der Bundesrepublik klagen? Das höchste Gericht der EU hat jetzt darüber entschieden.

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Im VW-Abgas-Skandal hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Verbrauchern in ganz Europa gestärkt. Nach einem Urteil vom Donnerstag müssen Geschädigte nicht unbedingt in Deutschland, wo Volkswagen seinen Hauptsitz hat, gegen den Autohersteller vor Gericht ziehen. Stattdessen können sie VW im Land des Autokaufs auf Schadenersatz verklagen (Rechtssache C-343/19).

Hintergrund ist der Fall von 574 VW-Kunden in Österreich, die ihre Ansprüche an den österreichischen Verein für Konsumenteninformation (VKI) abgetreten haben. Dieser verklagte Volkswagen stellvertretend vor dem Landesgericht Klagenfurt auf Schadenersatz in Höhe von 3,6 Millionen Euro. Außerdem müsse Volkswagen demnach für alle noch nicht bezifferbaren und künftigen Schäden haftbar gemacht werden.

Der VKI argumentierte, die Kunden hätten das Auto entweder gar nicht oder nur zu einem mindestens um 30 Prozent niedrigeren Preis angenommen, wenn sie von der Manipulation gewusst hätten. Der Marktwert und Kaufpreis der Fahrzeuge sei aufgrund der eingebauten Abschalteinrichtungen deutlich niedriger als der bezahlte Preis.

Normalerweise sind nach EU-Recht grundsätzlich die Gerichte desjenigen Landes zuständig, in dem der Beklagte seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Volkswagen argumentierte deshalb, dem Klagenfurter Gericht fehle die internationale Zuständigkeit für die Klage. Die österreichischen Richter baten den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Ausnahme der Zuständigkeiten liegt vor 

Der EuGH entschied nun grundsätzlich, dass in Fällen wie dem VW-Abgasskandal eine Ausnahme der gängigen Zuständigkeiten vorliege. Der Ort des ursächlichen Geschehens - also des Einbaus der Manipulationssoftware - sei zwar in Deutschland. Der Schaden verwirkliche sich aber erst dann, wenn ein Kunde das Auto zu einem Preis kaufe, der über dem tatsächlichen Wert liege. In diesem Fall ist der Schaden - eine Wertminderung durch die Differenz zwischen Kaufpreis und tatsächlichem Wert aufgrund der Manipulationssoftware - also erst in Österreich eingetreten.

Die Luxemburger Richter machten zudem deutlich, dass Volkswagen damit hätte rechnen können, in jenen Ländern verklagt zu werden, in denen das Unternehmen die Autos verkaufe. Über die Sammelklage der österreichischen Verbraucherschützer muss nun das Klagenfurter Gericht entscheiden.

Der Abgas-Skandal ist für Volkswagen weltweit ein juristischer Großkampf. In Deutschland endete die erste Musterklage mittlerweile mit einem Vergleich. Rund 260.000 Dieselkunden bekommen je nach Modell und Alter ihres Autos zwischen 1.350 und 6.257 Euro. (dpa)

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