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Gerichtsurteil: GTS verliert Status als Überwachungsorganisation

08.06.2021 15:04 Uhr | Lesezeit: 4 min
Gerichtsurteil: GTS verliert Status als Überwachungsorganisation
Die GTS darf auch in Zukunft keine Hauptuntersuchungen mehr vornehmen.
© Foto: picture alliance/Stefan Kiefer/imageBROKER

Die Gesellschaft für technische Sicherheitsüberprüfungen darf in Baden-Württemberg keine Hauptuntersuchungen mehr vornehmen. Mit den nun rechtskräftigen Urteilen geht ein monatelanger Rechtsstreit zu Ende.

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Die umstrittene Überwachungsorganisation GTS (Gesellschaft für Technische Sicherheitsüberprüfungen) hat den Rechtsstreit um den Widerruf ihrer Anerkennung als Überwachungsorganisation in Baden-Württemberg endgültig verloren. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 20. Mai 2021 das Verfahren in der Hauptsache eingestellt, nachdem sowohl die GTS als auch das Land Baden-Württemberg, den Rechtsstreit als erledigt erklärt hatten. Das teilte das baden-württembergische Verkehrsministerium als Vertreter des Landes vor Gericht mit. Damit sei der Widerruf nun rechtskräftig.

Im Ergebnis darf die GTS in Baden-Württemberg keine Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen und Abnahmen nach § 29 Absatz 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) durchführen und keine entsprechenden Prüfbescheinigungen ausstellen oder Prüfplaketten erteilen. Der Amtschef des baden-württembergischen Verkehrsministeriums, Berthold Frieß, erklärte hierzu: "Wer Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen und andere sehr wichtige Prüfungen durchführt, muss absolut vertrauenswürdig sein. Insofern sind wir froh, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist."

Gerichte geben dem Land Baden-Württemberg recht

Das Ministerium hatte am 28. Januar 2020 die Anerkennung der GTS als Überwachungsorganisation zur Durchführung von Untersuchungen nach Anlage VIIIb StVZO widerrufen (asp berichtete). Zudem ordnete das Ministerium die sofortige Vollziehung des Widerrufs an. Dagegen hatte die GTS beim Verwaltungsgericht Karlsruhe sowohl ein Klage- als auch ein Eilverfahren eingereicht.

In Letzterem hatte das Verwaltungsgericht bereits vor einem Jahr dem Ministerium Recht gegeben. Die Prüforganisation legte anschließend Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim ein. Mit Beschluss vom 6. August 2020 bestätigte auch der Verwaltungsgerichtshof das Vorgehen des Ministeriums umfänglich (asp berichtete).

Das Verwaltungsgericht hat nun in seinem jüngsten Beschluss zum Hauptsacheverfahren klargestellt, dass die Klage der GTS ohne die Erledigungserklärung keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Zur Begründung wird unter anderem auf die Entscheidungsbegründungen im Eilverfahren verwiesen. Demnach erweise sich der Widerrufsbescheid des Verkehrsministeriums zum Zeitpunkt der übereinstimmenden Erledigungserklärungen nach Prüfung des Gerichts als rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht bestätigte damit nochmals die Auffassung des Ministeriums.

"Fehlende Zuverlässigkeit"

Im Wesentlichen begründete das Ministerium den Widerruf mit der fehlenden Zuverlässigkeit der Geschäftsführerin und des technischen Leiters der GTS. Die Geschäftsführerin hat nach Ansicht des Ministeriums die ihr auferlegten Pflichten selbst erheblich verletzt und dem technischen Leiter, der ebenfalls Unzuverlässigkeit im Rahmen seiner Tätigkeit zeigte, maßgeblichen Einfluss auf bedeutsame Vorgänge eingeräumt. Konkret habe sich dies beispielsweise in einer fortgesetzten Bagatellisierung von strafrechtlichen Vorwürfen gegenüber den für die GTS tätigen Prüfingenieuren und der nahezu ausnahmslosen Nichteinhaltung von Fristen des Ministeriums geäußert.

Die GTS stand seit Langem in der Kritik. Bereits 2012 gab es einen großen Skandal um massenhaft zu Unrecht vergebene HU-Plaketten für schrottreife Autos. Auch die Schwesterzeitschrift von asp, AUTOHAUS, hatte damals in großem Umfang über das Thema berichtet (Mehr dazu lesen Sie hier und hier). Mit dem nun rechtskräftigen Verlust der Anerkennung als Überwachungsorganisation, dürfte sich das Thema jedoch erledigt haben.

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