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Rundfunkbeitrag für Vorführwagen: Autohaus legt Rechtsmittel ein

14.03.2017 10:30 Uhr
Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zu Rundfunkbeiträgen für Vorführwagen wird das klagende Autohaus Rechtsmittel einlegen.
© Foto: Soeren Stache/dpa

Durch die seit 2013 gültige Neuregelung der Rundfunkbeiträge werden Kfz-Betriebe über Gebühr belastet. Ein Autohauses in Baden-Württemberg wehrt sich jetzt dagegen.

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Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zu Rundfunkbeiträgen für Vorführwagen wird das klagende Autohaus Rechtsmittel einlegen. Das gab ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert nach der Veröffentlichung der Urteilsgründe in einer Verbandsmitteilung am Freitag bekannt. In dem vom ZDK unterstützten Musterverfahren eines Autohauses in Baden-Württemberg hatte das Gericht in erster Instanz entschieden, dass auch jeder Vorführwagen einer Rundfunkbeitragspflicht unterliege.

Der ZDK misst dem Thema eine hohe Bedeutung zu. "Wir sind davon überzeugt, dass Vorführwagen als Handelsware zu gelten haben und dafür kein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist", so Dilchert. Daher sei es das Ziel, diesen Prozess bis zur letzten Instanz auszufechten. Durch die seit 2013 gültige Neuregelung der Rundfunkbeiträge würden Kfz-Betriebe über Gebühr belastet, da auch für Vorführwagen Beiträge entrichtet werden müssen. Für das klagende Autohaus ergaben sich laut Dilchert Beitragssteigerungen von rund 250 Prozent. (se)

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