-- Anzeige --

Rundfunkbeitrag für Vorführwagen: Musterklage in erster Instanz abgewiesen

03.02.2017 14:23 Uhr
Rundfunkbeitrag für Vorführwagen: Musterklage in erster Instanz abgewiesen
Vorführwagen bleiben nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen beitragspflichtig.
© Foto: Soeren Stache/dpa

Die Reform der Rundfunkbeiträge belastet viele Autohäuser, da auch für Vorführwagen gezahlt werden muss. Ein Händler klagte dagegen – zunächst ohne Erfolg.

-- Anzeige --

Schlechte Nachrichten für die Kfz-Branche: Autohäuser müssen weiterhin für jeden Vorführwagen einen Rundfunkbeitrag entrichten. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Sigmaringen in erster Instanz entschieden, wie das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) am Freitag in Bonn mitteilte. Geklagt hatte gegen die Regelung ein Autohändler aus Baden-Württemberg, der durch den seit 2013 gültigen Rundfunkbeitrag nach eigenen Angaben Beitragssteigerungen von rund 250 Prozent stemmen muss. Der Verband unterstützt das Musterverfahren.

"Wir nehmen dieses Urteil jetzt erst einmal auf Grundlage des mündlich übermittelten Tenors der Entscheidung zur Kenntnis", erklärte ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert. Mit den ausführlichen Gründen sei erst in einigen Wochen zu rechnen. "Sobald diese vorliegen, wird über die konkreten weiteren Schritte in dem Musterverfahren entschieden."

Der Rundfunkbeitrag hat 2013 die GEZ-Gebühren abgelöst. Seitdem sorgt er für Ärger, denn die Regeln sind kompliziert, und Handwerksbetriebe müssen tiefer in die Tasche greifen. Sie zahlen je nach Firmengröße und je nachdem, ob sie mehrere Filialen haben oder nicht, unterschiedlich hohe Beiträge. Zusätzlich ist die Anzahl der Fahrzeuge ausschlaggebend. (rp)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Servicetechniker (m/w/d)

Lehrte;Langenhagen

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.