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Urteil im Dieselskandal: KBA darf über Rückruf-Teilnahme informieren

21.09.2017 09:00 Uhr
Urteil im Abgas-Skandal: Die Zulassungsbehörde muss die Daten zum Diesel-Rückruf kennen, um ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen.
© Foto: Gina Sanders/fotolia.com/VW/AHO-Montage

Eine Halterin eines vom Abgasbetrug betroffenen VW-Diesels wollte gerichtlich verhindern, dass das Kraftfahrt-Bundesamt die örtliche Zulassungsbehörde über ihre Nichtteilnahme am Hersteller-Rückruf unterrichtet – ohne Erfolg.

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Die Halterin eines Diesel-Pkw ist erneut mit einer Klage gegen die Weitergabe von Fahrzeugdaten durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gescheitert. Die Frau wollte in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig verhindern, dass die örtliche Zulassungsstelle über die Nichtteilnahme ihres Wagens an einer VW-Rückrufaktion informiert wird, wie das Gericht mitteilte. Bei dem Rückruf im Zuge des Abgas-Skandals bei Volkswagen ging es um das Entfernen der unzulässigen Abschalteinrichtung.

Das KBA hatte von VW Informationen über den Erfolg der Rückrufaktion verlangt. Bei Nichtteilnahme sollten die örtlichen Zulassungsstellen prüfen, ob der Betrieb des Fahrzeugs wegen Vorliegens eines technischen Mangels zu untersagen ist.

Die Klägerin ging davon aus, dass sie gezwungen werden sollte, das Software-Update vornehmen zu lassen. Dadurch sei ihrer Ansicht nach aber nicht mit einer Verbesserung, sondern mit mehr Schaden zu rechnen. Dem schloss sich das Gericht aber nicht an. Vielmehr müsse die Zulassungsbehörde die Daten kennen, um ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Der Beschluss vom Mittwoch kann nicht mehr angefochten werden (Az.: 4 MB 56/17). (dpa)

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