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Mazda: Kleines Manko, großer Umfang

04.05.2017 11:05 Uhr
Mazda 5 (2008)
Um die betroffenen Fahrzeuge eingrenzen zu können, muss Mazda in Deutschland rund 57.228 Fahrzeuge zurückrufen.
© Foto: Mazda

Bei in Deutschland 523 Fahrzeugen des Mazda 5 wurde ein Beifahrer-Airbag-Deaktivierungsschalter verbaut, mit dem Ergebnis, dass Seiten- und Kopfairbags bei einem Seitenaufprall nicht auslösen.

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Für den Mazda 5 (CR) wurde ein Beifahrer-Airbag-Deaktivierungsschalter als Zubehör angeboten und auf Bestellung eingebaut, in Deutschland etwa 523 Mal. Da nicht klar ist, um welche Fahrzeuge es sich konkret handelt, werden alle 57.228 Eigentümer der entsprechenden Autos aus dem Bauzeitraum 11.02.2005 bis 17.09.2010 vom Kraftfahrt-Bundesamt angeschrieben. Der entsprechende VIN-Bereich lautet Mazda5 JMZ CR 19** ** 100115 - 474265.

Denn bei dem nachträglichen Einbau des Beifahrer-Airbag-Deaktivierungsschalters könnte die anschließende Konfiguration des zugehörigen Steuergerätes nicht ordnungsgemäß ausgeführt worden sein. Damit besteht die Möglichkeit, dass sich Seiten- und Kopfairbag bei einem Seitenaufprall nicht erwartungsgemäß entfalten.

Bei den betroffenen Fahrzeugen erfolgt eine Neuprogrammierung des Steuergerätes (SAS-Moduls), was etwa eine halbe Stunde dauern soll. Die Aktion ist am 28. April 2017 gestartet und trägt den internen Code AH003A. Europaweit umfasst der Rückruf etwa 160.519 Fahrzeuge.

Die Fahrzeuge werden nicht durch etwaige Aufkleber etc. markiert. Die Fahrgestellnummer eines jeden betroffenen Fahrzeugs ist in den Mazda-Systemen vermerkt und kann von Mazda-Partnern und auch freien Werkstätten hinsichtlich des Status überprüft werden. Bei Eingabe der Fahrgestellnummer wird diese Aktion als "offen" angezeigt. Wenn die Aktion durchgeführt und abgerechnet wurde, erscheint für diese nicht mehr – also bei Überprüfung der Fahrgestellnummer wird keine offene Aktion mehr angezeigt. (asp)

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