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Vorwurf illegaler Abgastechnik: Daimler ruft über 170.000 Fahrzeuge zurück

24.07.2020 09:30 Uhr | Lesezeit: 4 min
Vorwurf illegaler Abgastechnik: Daimler ruft über 170.000 Fahrzeuge zurück
Zu den zurückgerufenen Fahrzeugen gehört auch die Mercedes C-Klasse.
© Foto: Daimler

Das KBA hat einen bestehenden Zwangsrückruf für Mercedes-Dieselfahrzeuge ausgeweitet. Betroffen sind ältere Modelle der A-, B-, C, E- und S-Klasse. Zudem gibt es beim Sprinter Probleme mit den Sitzdrehgestellen der Vordersitze.

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Ein im vergangenen Jahr erlassener Rückrufbescheid für Daimler hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nun ausgeweitet. Der Autobauer muss jetzt weitere Diesel-Fahrzeuge der Modelle A- und B-Klasse (Motor OM 640, Euro 5), C-, E- und S-Klasse (Motor OM 651, Euro 5) zurück in die Werkstätten rufen. Ebenfalls führt das KBA hierzulande separat 896 Fahrzeuge des C 300 Hybrid (BR 205) auf, gebaut von 2013 bis 2016.

Weltweit geht es um etwa 170.000 Fahrzeuge, davon rund 60.000 in Deutschland, die von 2008 bis spätestens 2014 produziert wurden. Als Abhilfemaßnahme wird ein Software-Update in der Vertragswertstatt aufgespielt, das dauert etwa eine Stunde. Der Code für den überwachten Rückruf lautet "5497507", der vom C 300 Hybrid "5499636". Die betroffenen Fahrzeughalter müssen laut Daimler momentan nichts unternehmen. Sollte eine Modellreihe Teil des Rückrufs sein, dann werde der entsprechende Halter über die weitere Vorgehensweise schriftlich informiert.

Historie und aktueller Stand:

Bei dem aktuellen Rückruf handelt es sich um einen Ergänzungsbescheid (GLK-Bescheid) aus dem Jahre 2019. Hier hatte das KBA einen Rückruf für den GLK 220 CDI 4Matic der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Betroffen waren in Europa rund 41.000 Pkw, davon hierzulande 22.500 Fahrzeuge. Die Produktion der Fahrzeuge endete im Juni 2015.

Nach Erhalt des GLK-Bescheids hatte Daimler das KBA darüber informiert, dass die Abschalteinrichtung in weiteren Modellen verbaut ist. Die anschließende Überprüfung erfolgte in Kooperation mit der Behörde.

Im Rahmen des Prüfprozesses meldete der Autobauer dem KBA weitere Pkw-Fahrzeugvarianten, worauf die Behörde für rund 17.000 Fahrzeuge in Europa (davon etwa 10.000 in Deutschland) Ergänzungsbescheide erlassen hatte. Dabei ging es um den GLK 200/220 CDI 4x2 der Abgasnorm Euro 5 sowie bestimmte ältere Varianten des Modells E 250 CDI 4Matic, ebenfalls mit der Abgasnorm Euro 5.

In Folge der Anordnung für den GLK hatte das Kraftfahrt-Bundesamt im Herbst 2019 einen Bescheid für das Vorgängermodell des aktuellen Sprinters sowie für ältere Fahrzeuge des Modells Vito/Viano der Abgasnorm 5 erlassen. Die Produktion der betroffenen Van-Baureihen lief im Juni 2016 aus.

Daimler geht weiterhin davon aus, dass die in den Dieselfahrzeugen verwendete Funktionalität der Abschalteinrichtung zulässig ist und legt daher gegen die Bescheide Widerspruch ein, um Klarheit in technischen und rechtlich komplexen Fragen zu erlangen. Unabhängig von der rechtlichen Klärung der Angelegenheit setzt der Konzern die angeordneten Rückrufaktionen um.

Sprinter-Rückruf

Ebenfalls von einem Rückruf betroffen ist der Sprinter aus dem Bauzeitraum 30.10.2016 bis 06.05.2020. Bei deutschlandweit 1.378 Fahrzeugen könnten sich elektrische Leitungssätze in den Sitzdrehgestellen der Vordersitze verklemmen und zu einer Beschädigung führen. Dies könnte die Funktion des Seitenairbags beeinflussen und die Verletzungsgefahr erhöhen.

In der Werkstatt erfolgt die Überprüfung des Leitungssatzes. Außerdem wird dessen Verlauf durch Clips und/oder Kabelbinder sichergestellt. Der Code des überwachten Rückrufs lautet "VS3DREHSIK". Weltweit sind von der Aktion rund 15.011 Fahrzeuge betroffen. (tm)

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