Die Abgasuntersuchung ist für viele Werkstätten immer noch ein gutes Instrument zur Kundenbindung. Pro Jahr werden in Deutschland rund 13 Millionen AUs in Betrieben des Kfz-Gewerbes durchgeführt. Seit 1. Januar 2018 muss der Leitfaden 5 – Revision 01 angewendet werden. Damit ist die Endrohrmessung für alle Fahrzeuge wieder verpflichtend durchzuführen.
Ab 1. Januar 2019 gelten zudem für alle Euro 6/VI Fahrzeuge generell die Grenzwerte von 0,25-1 bzw. 0,1 %vol. Damit verbunden sind hohe Anforderungen an die AU-Gerätetechnik und die einzuhaltenden Genauigkeitsklassen. Beim Diesel gilt die Genauigkeitsklasse 0,1m-1 , beim Benziner die Genauigkeitsklasse 0. Nach Branchenschätzungen erfüllen rund 50 Prozent der Benzin-Abgas-Messgeräte die geforderte Genauigkeitsklasse. Ab 1. Januar 2021 sieht der Verordnungsgeber eine veränderte Messmethode vor: Bei der AU an Dieselfahrzeugen ist dann statt der Opazitäts-(Trübungs-)Messung die Messung der Partikelanzahl im Endrohr vorgesehen. Entsprechende Messmethoden werden derzeit entwickelt.
Ein relevanter Aspekt für Werkstätten ist die Entscheidung des Verordnungsgebers, dass alle AU-Geräte ab Januar 2019 zusätzlich kalibriert werden müssen. Bisher wurden sie von den Eichämtern in Deutschland geeicht. Das bedeutet für Betriebe künftig eine doppelte Belastung, wenn es nicht gelingt, eine praktikable Lösung zur Durchführung für Eichung und Kalibrierung zu finden. Hintergrund ist die Regelung Nr. 115 aus dem Verkehrsblatt 14/2016, die ab 1. Januar 2019 die Kalibrierung für alle Messmittel vorschreibt, die im Rahmen der Hauptuntersuchung verwendet werden. "Einem Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums in Berlin kamen die zuständigen Länderbehörden bislang nur zögerlich nach", erklärt Thomas Sieber, Leiter Überwachungsorganisation und Prüftechnik bei TÜV SÜD.
Die Empfehlung lautet dahingehend, dass alle Eichämter eine entsprechende Akkreditierung anstreben, um Eichung und Kalibrierung aus einer Hand anbieten zu können. "Weil viele Messungen für beide Prüfungen gemacht werden müssen, ließen sich auf diese Weise Synergien abschöpfen, die sich auch positiv auf die Kosten der Prüfungen auswirken würden", wirbt Sieber für den Kompromissvorschlag. Bislang ist nur Bayern aktiv geworden und folgt dem Vorschlag aus Berlin.
Fragen an ... Thomas Sieber, Leiter Überwachungsorganisation und Prüftechnik bei TÜV SÜD
Im Verkehrsblatt 11/2018 wurde die AU-Richtlinie nochmal ergänzt. Was ist neu?
Mit der Durchführungsrichtlinie werden die Genauigkeitsklassen für die AU-Geräte ab 1. Januar 2019 festgelegt. Aus der Praxis erhalten wir die Rückmeldung, dass Werkstätten auf dem Typenschild des AU-Geräts die Genauigkeitsklasse nicht immer ablesen können. Das sollte dann auf jeden Fall mit dem Hersteller geklärt werden.
Besteht akuter Handlungsbedarf für Werkstätten, um die Vorgaben zu erfüllen?
Viele AU-Geräte erfüllen die Anforderungen ab 2019 und sind mit dem Leitfaden 5.1 ausgestattet. Ab 2021 wird es aber eine geänderte Messmethode geben und dann werden Betriebe auch in neue Messtechnik investieren müssen. Werkstätten sollten klären, wie sie sich hier möglichst zukunftsfähig aufstellen. Möglicherweise ist die Anschaffung eines aufrüstbaren Neugerätes die bessere Wahl.
Müssen AU-Geräte künftig zusätzlich zur Eichung auch kalibriert werden?
Gemäß Verkehrsblatt-Verlautbarung 115 /2016 sind Kalibrierung und Eichung parallel gefordert. Aus Sicht der Werkstätten und der Überwachungsorganisationen ist das eine nicht besonders praktikable Doppelbelastung. In Berlin ist man daher in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien in den einzelnen Bundesländern, um eine für alle Beteiligten tragbare Lösung herbeizuführen. Dazu muss man wissen, dass das Eichwesen Ländersache ist, der Bund hat daher kein Durchgriffsrecht. Entsprechend hoch ist der Abstimmungsaufwand. Das zuständige Ministerium in Bayern folgt einem Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums, wonach die Eichämter sich akkreditieren lassen, um Eichung und Kalibrierung aus einer Hand anbieten zu können. Das wäre eine kostensparende und praktikable Lösung für das Kfz-Gewerbe.