Im Verkehrsblatt 11/2018 vom 15. Juni 2018 sind zwei relevante Veröffentlichungen zur AU erschienen. Zum einen geht es in Nr. 99 um die Genauigkeitsanforderungen für Abgasmessgeräte. "Diese bedeutet, dass für Messungen an Euro 6/VI Fahrzeugen ab 01.01.2019 nur Geräte eingesetzt werden dürfen, die diese hohen Genauigkeitsanforderungen erfüllen", erklärt Harald Hahn, ASA-Fachbereichsleiter Diagnose- und Abgasmessgeräte. Zum anderen wird in Nr. 100 die gesetzliche Basis für die Kalibrierung der Geräte gelegt, "so wie dies in der Straßenverkehrszulassungsordnung Anlage VIII b Anerkennung von Überwachungsorganisation Absatz 2.1b gefordert wird. Für die Bremsenprüfstände und für die Scheinwerfereinstellgeräte/-plätze wird dies ja bereits umgesetzt, AU-Geräte müssen ab Januar 2019 kalibriert werden", so Hahn weiter.
Werkstätten, die die AU anbieten, müssen daher ab 1.1.2019 ein kalibriertes Gerät vorweisen. Die notwendige Kalibrierung soll von Kalibrierdienstleistern sowie von Geräteherstellern angeboten werden. Für Werkstätten würde dies zu einer Doppelbelastung führen, da Kalibrierung und Eichung nach aktueller Rechtslage parallel gefordert werden. Harald Hahn dazu: "Wie lange dieser Doppelaufwand bestehen bleibt, ist derzeit schwer abschätzbar. Sinnvoll ist es sicher nicht. Die Kalibrier-Richtlinie weist sehr viele Redundanzen zum derzeitigen MessEG (Mess- und Eichgesetz) auf. Eigentlich ist die Kalibrier-Richtlinie unter dem Aspekt entstanden, das Eichen durch das Kalibrieren zu ersetzen." (vg)
Weitere Infos zu dem Thema sowie die entsprechenden Verkehrsblatt-Veröffentlichungen Nr. 99 und Nr. 100 finden Sie in der asp 7_8, die am 27. Juli 2018 erscheint.