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Änderung im Rechtsdienstleistungsgesetz : TÜV Süd unterstützt Werkstätten beim Schadenmanagement

05.03.2008 15:32 Uhr

Ein neues Serviceprogramm des TÜV Süd soll Werkstätten bei der Rechts- und Versicherungsberatung unterstützen. Das Programm namens "Schadenberatung aktiv" stellt gegen einen Jahresbeitrag den direkten Experten-Kontakt an sechs Tagen die Woche bereit.

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Durch Änderungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes können nun auch Werkstätten und Kfz-Betriebe Kunden aktive bei der Schadenabwicklung beraten. Wie der TÜV Süd mitteilte, bietet das Prüfunternehmen mit seiner "Schadenberatung aktiv" Werkstätten Unterstützung beim professionellen Schadenmanagement in Rechts- und Versicherungsfragen für deren Kunden an. TÜV Süd "Schadenberatung aktiv" stellt laut Unternehmensangaben neben der Beratung durch einen Experten vor Ort auch eine professionelle, juristische Fachberatung per Telefon. Werkstätten hätten damit Zugriff auf die Fachkompetenz und Beratungsleistung von Verkehrsrechtsanwälten. Dies gewährleiste ihnen Rechtssicherheit und unterstütze sie in der aktiven versicherungstechnischen Schadenbearbeitung ihrer Kunden, erklärte der TÜV. Das Angebot enthalte zudem auch Musterformulierungen für den Schriftverkehr mit Versicherungen. Die Kosten für die Mitgliedschaft in "Schadenberatung aktiv" gibt das Unternehmen im ersten Jahr mit 49,95 Euro an. Darin sei ein Gesprächsguthaben von 25 Euro enthalten. Ab dem zweiten Jahr koste die Mitgliedschaft 24,95 Euro. Der telefonische Informationsservice stehe für 2,50 Euro pro Minute von Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr bzw. am Samstag von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. (tk)

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