Als Einführungstermin für die Partikelzählung im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU) kann sich die Branche jetzt definitiv auf den 1. Januar 2023 einstellen. Das geht aus der geänderten AU-Richtlinie hervor, die im Verkehrsblatt 8/2021 am 30. April veröffentlicht wurde. Den Wortlaut der Richtlinie veröffentlichen wir in der Juniausgabe 2021 asp AUTO SERVICE PRAXIS ab Seite 53.
Die "Änderung der Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2. der Anlage VIIIa Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)" regelt künftig auch die Vorgaben für das Messverfahren "Partikelzählung" im Rahmen der Abgasuntersuchung. Ab 1. Januar 2023 wird an allen Euro-6/VI-Fahrzeugen mit Kompressionszündungsmotor eine Partikelzählung durchgeführt. Eigentlich sollte die AU bereits zum 1. Januar 2021 auf Partikelzählung umgestellt werden, der Termin wurde jedoch wegen fehlender Vorgaben zum Messverfahren verschoben.
Die Einführung einer neuen Messmethode war erforderlich, weil Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor und Emissionsvorschriften Euro 6/VI und besser über einen Partikelfilter verfügen. Um im Rahmen der AU eine genaue Aussage treffen zu können, ob und wie effektiv ein Partikelfilter arbeitet, reicht die herkömmliche Trübungsmessung nicht mehr aus. Eine Trübungsmessung kann bestenfalls den Komplettausfall eines Partikelminderungs- Systems feststellen.
Die Einführung der Partikelzählung hat damit auch Auswirkungen auf die Mangelfeststellung und Dokumentation der Untersuchungsergebnisse. Dies wird in der überarbeiteten Richtlinie geregelt. Für die Abgasuntersuchung gilt bei der Partikelzählung mit der gemessenen "Konzentration pro Kubikzentimeter" ein neuer Grenzwert. Dieser liegt bei Fahrzeugen ab Emissionsklasse Euro 6/VI bei 2,5 x 105 cm-3 . Noch sind die für die Partikelmessung notwendigen Messgeräte nicht am Markt erhältlich.
Mit einer flächendeckenden Markteinführung der Messgeräte ist bis Ende 2021 zu rechnen. Der entsprechende Leitfaden 6.0, der für die Gerätehersteller wichtig ist, um das Messprozedere abzubilden, ist laut ASA-Verband fertiggestellt und soll in Kürze veröffentlicht werden. Wichtig für Hersteller sind zudem die technischen Spezifikationen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig (PTB). Laut ASA-Verband liegt die finale Spezifikation für die Partikelzähler bereits vor. Demnach erfüllen beide derzeit diskutierten Technologien, sowohl die CPC-Technologie (Condensation Particle Counter) als auch Geräte, die nach der DC-Technologie (Diffusion Charger) arbeiten, die Voraussetzungen.
- Ausgabe 06/2021 S.44 (198.5 KB, PDF)
Fragen an ...
asp: Was müssen Prüfstützpunkte jetzt beachten, die die Abgasuntersuchung (AU) weiterhin im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) durchführen wollen?
Thomas Sieber: Wenn berechtigte Werkstätten weiterhin Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor und Emissionsklasse Euro 6/VI oder besser prüfen wollen, müssen sie „hochrüsten“ – sowohl in Geräte als auch in die Schulung von Personal. Ältere Fahrzeuge und Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor bleiben bis auf Weiteres von der Änderung unberührt und dürfen auch nach dem 1. Januar 2023 nach Leitfaden 4, 5 und 5.01 geprüft werden.
asp: Welche Investition steht für die Werkstätten an?
T. Sieber: Die Investitionen werden voraussichtlich zwischen 5.000 und 10.000 Euro, je nach Hersteller und eingesetztem Gerät, liegen. Noch gibt es aber keine qualifizierten Preisangaben. Auch die zugehörige Schulung ist abhängig vom Gerätehersteller.
asp: Wie ändert sich der Ablauf der AU mit dem neuen Messverfahren Partikelzählen?
T. Sieber: Das neue Prüfverfahren wird in die bereits bestehenden AU-Prüfabläufe integriert werden. Die Konditionierung bleibt vergleichbar mit der Trübungsmessung; die eigentliche Messung (Partikelzählung) erfolgt jedoch im Leerlauf – bei der Messung selbst ist daher kein Anfahren der Abregeldrehzahl mehr erforderlich.