Vor allem die LED-Technologie bringt Tuner-Augen zum Leuchten. Das Angebot von Auf- und Nachrüstsätzen ist groß, aber längst nicht alles ist legal. So stellen nicht genehmigte Lampen einen erheblichen Mangel dar, in diesem Fall gibt es keine Plakette bei der Hauptuntersuchung, erklärt TÜV SÜD.
"Prinzipiell darf eine Glühlampe nicht so einfach gegen Leuchtdioden ausgetauscht werden, selbst wenn der Sockel passt", sagt Karsten Graef von TÜV SÜD. Solche sogenannten Retrofits sind in den meisten Fällen schlicht verboten, so der Experte.
Inzwischen sind genehmigte LED-Retrofits für Halogen-Scheinwerferlampen - zugeschnitten auf bestimmte Fahrzeugtypen - auf den Markt gekommen, die auch nur eine rein deutsche Genehmigung haben. Erkennbar sind sie am Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), einer Wellenlinie und der dazugehörigen Genehmigungsnummer. Die allgemeine Bauartgenehmigung (AGB) muss im Auto stets mitgeführt werden. Trotzdem gilt: Umbauten an der Lichtanlage generell lieber vorab mit der Fachwerkstatt besprechen.
Nicht ohne Genehmigungszeichen
Sogar Oldtimer mit der Scheinwerferlampe R2 ("Bilux") können über eine legale Nachrüstlösung mit Halogentechnik ein zeitgemäßes Licht bekommen. Voraussetzung dafür aber ist ein angebrachtes Genehmigungszeichen - landläufig auch als "E-Zeichen" bekannt. Das ist ein Kreis mit einem großen E und einer Zahl darin und zusätzlich einer Genehmigungsnummer. Das bestätigt, dass die Lichtquelle nach den Regelungen der UN-Organisation Economic Commission for Europe (ECE) geprüft und genehmigt ist.
Ebenfalls legal ist der komplette Ersatz von Scheinwerfern und Leuchten, auch wenn diese einer anderen Lichttechnologie angehören. So gibt es für etliche Fahrzeugmodelle Umrüstsätze von Halogen auf Xenon oder LED. Auch dabei ist das Genehmigungszeichen auf dem Bauteil ein absolutes Muss. Außerdem ist zu beachten, dass bei solchen Um- oder Nachrüstungen eventuell auch weitere Umbauten, wie eine automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage, notwendig sein können.
Der Einsatz von nicht genehmigten "lichttechnischen Einrichtungen" kann große Probleme bereiten. "Die Betriebserlaubnis des Autos erlischt dabei", so Graef. Dann droht nicht nur ein Bußgeld, sondern darüber hinaus kann es zu Problemen mit der Haftpflichtversicherung kommen. Graef: "Bei einem Unfall kann die Versicherung Zahlungen verweigern oder Regressansprüche stellen, sofern der Unfall auf das Tuning zurückzuführen ist." (tm)