Die 2011 veröffentlichte "Bremsprüfstandsrichtlinie" stellt bestimmte Anforderungen an die Bauart neuer Bremsprüfstände. Vorgegeben wird beispielsweise der Rollendurchmesser der Prüfrollen oder der Reibungskoeffizient der Rollenbeschichtung. Alle Geräte, die nach dem 01.10.2011 installiert wurden, müssen diese Vorgaben bereits erfüllen. Für ältere Prüfstände gibt es eine Übergangsfrist bis 31.12.2019, in der sie nachgerüstet werden können. Spätestens ab 01.01.2020 müssen alle Bremsprüfstände unter anderem auch mit einer Datenschnittstelle für die Hauptuntersuchung (HU) ausgestattet sein. Über die so genannte ASA-Livestream-Schnittstelle soll es den Prüfgesellschaften möglich sein, mit einem Notebook während der Bremsenprüfung Daten auszulesen. Die manuelle Eingabe der Daten aus der Bremsprüfung kann damit entfallen.
In der Praxis kommt es noch zu Problemen bei der Nutzung des ASA-Livestream. Das Zusammenspiel von Prüfstand, HU-Adapter und Software der Prüfgesellschaften läuft nicht reibungslos. Werkstätten, die ihren Bremsprüfstand bereits nachgerüstet haben, müssen nun feststellen, dass sich der Prüfingenieur nicht wie vorgesehen mit dem Prüfstand verbinden kann.
Das Problem: In der Richtlinie ist nicht im Detail festgelegt, wie der ASA-Livestream in den Werkstätten für den Prüfer technologisch vorgehalten werden muss. Bis auf das "äußere" Erkennungsmerkmal der ASA-Fähigkeit eines Bremsprüfstandes, eine RJ45 Datenschnittstelle, sind viele technische Spezifikationen, wie zum Beispiel das Datenübertragungsprotokoll oder die Kombinationen von verschiedenen Funkkomponenten, wie beispielsweise WLAN Router und deren Konfigurationen, nicht geklärt.
Die physische Anbindung an das Produktivsystem des Prüfingenieurs macht es notwendig, dass der Bremsprüfstand aus dem bestehenden Werkstatt-Netzwerk herausgenommen und wieder neu mit dem Netz des Prüfingenieurs verbunden werden muss. Dieser Prozess ist nicht nur umständlich, sondern auch technisch eine große Herausforderung. Viele Netzwerke insbesondere in größeren Werkstätten oder Werkstattketten, die mit einem Dealer Management System (DMS) arbeiten, sind aus Gründen des Datenschutzes zudem nach außen hin abgesichert. Die Einbindung eines Systems einer Prüforganisation in ein derart gesichertes Hausnetzwerk wird daher gar nicht erst zugelassen.
- Ausgabe 10/2016 Seite 48 (189.4 KB, PDF)