Der Sommer steht vor der Tür und damit das Versprechen auf Ferienzeit und Urlaub. Einen wahren Boom erlebte in den letzten beiden Jahren der Urlaub mit dem eigenen Wohnwagen oder im Wohnmobil. Schuld daran waren sicher die vielen Einschränkungen durch Corona. Nach Lust und Laune ins verlängerte Wochenende starten und dort Station machen, wo es am schönsten ist - damit punkten Wohnmobil und Wohnanhänger.
Für die Sicherheit mit dem "mobilen Zuhause" stehen die TÜV SÜD-Experten jederzeit für Fragen rund um das Thema Wohnmobil zur Verfügung. Neben der regelmäßigen Hauptuntersuchung des Wohnmobils sollten Besitzer eines Caravans darauf achten, dass Gasflaschen mit Flüssiggas nicht zum Sicherheitsrisiko werden. Eberhard Lang, Assistent des Leiters der Technischen Prüfstelle, rät daher: "Eine defekte Gasanlage kann schnell zum Gefahrenherd werden. Wir empfehlen daher unseren Kunden die wiederkehrende Prüfung der Gasanlage durch einen Gassachkundigen und ggf. den Austausch abgelaufener oder defekter Teile der Anlage."
Durch die teils sehr langen Lieferzeiten für Neufahrzeuge weichen die Kunden teilweise auf den Gebrauchtwagenmarkt aus oder entschließen sich sogar zum Selbstausbau. Wer sich dafür entscheidet, ein gebrauchtes Fahrzeug zu kaufen, kann sich zur Beurteilung des Wertes eines Fahrzeugs professionelle Hilfe holen: Mit einem individuellen Wertgutachten für das Fahrzeug ist man auf der sicheren Seite - sowohl als Käufer als auch als Verkäufer. Die Experten von TÜV SÜD untersuchen im Rahmen eines Wertgutachtens Gesamtzustand, technische Fitness, Optik und Ausstattung des Fahrzeugs - und stellen je nach Qualität den Marktwert nach regionalen Gegebenheiten fest. Kunden erhalten einen individuellen Bericht, der wesentlich mehr aussagt als eine pauschale Preisliste.
Wer ein vorhandenes Fahrzeug zum Wohnmobil umbauen will, sollte sich klar machen, dass ein solcher Umbau zu einer Änderung der Fahrzeugart und damit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Damit die Zulassungsbehörde eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO für das umgebaute Wohnmobil erteilen kann, benötigt der Halter ein Gutachten nach § 19 (2) (in Verbindung mit § 21) StVZO. "Bei geplanten Ein-, An- oder Umbau sollte sich der Fahrzeughalter unbedingt - z.B. auch bei Fachwerkstätten - vorab informieren, welche Gutachten und Unterlagen dafür notwendig sind", rät TÜV SÜD-Experte Lang. Aufgrund des veränderten Fahr- und Bremsverhaltens sowie ungewohnter Abmessungen empfiehlt er daher vor Reiseantritt zunächst eine "Probefahrt" zu machen, um sich an das neue Fahrzeug zu gewöhnen.
- Ausgabe 05/2022 S.40 (250.8 KB, PDF)
Fragen an ...
asp: Corona hat das Geschäftsfeld Caravaning gestärkt – ist das bemerkbar?
Eberhard Lang: Durchaus. Sowohl im Bereich der Fahrzeugprüfungen (HU und AU) an Wohnmobilen und Wohnanhängern als auch im Bereich der Gasprüfungen sind die Aufträge gegenüber der Zeit vor Corona merklich angewachsen. Auch im Bereich der Begutachtungen von Neufahrzeugen und Umbauten zum Wohnmobil sind deutliche Auftragszugänge zu verzeichnen.
asp: Mit welchen Fragen kommen Fahrer und Werkstätten auf Sie zu?
E. Lang: Neben den allgemeinen Fragen zur Haupt- und Abgasuntersuchung werden immer wieder Fragen zur individuellen Gestaltung wie die Ausführung einer kombinierten Sitz-/Liegefläche oder Einbau von Kochern sowie auch zum Betrieb derartiger Fahrzeuge oder Gespanne gestellt. Häufig sind Fragen zu Anforderungen und Ausrüstung der Fahrzeuge für die "Tempo-100-Regelung für Gespanne".
asp: Welche Sicherheitsaspekte werden oft unterschätzt?
Bei der Zuladung stoßen Freizeitfahrzeuge schnell an die Gewichtsgrenzen. Wir raten daher, die Zuladung immer genau zu beachten, um die zulässigen Gewichtsgrenzen des Fahrzeugs nicht zu überschreiten. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass ein Gespann oder ein vollgeladenes Wohnmobil entscheidende Veränderungen im Fahrund Bremsverhalten sowie in den Abmessungen mit sich bringt.