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Fragen an ...

20.04.2012 12:02 Uhr
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Matthias Gerst, Oldtimer-Experte bei TÜV SÜD

Die Neuregelung zur Oldtimer-Begutachtung wurde als unpräzise kritisiert. Aus welchem Grund?

Die vormalige Regelung beinhaltete einen Anforderungskatalog, der durch zahlreiche Beispiele ergänzt war. Weil aber das Verkehrsministerium schlankere Regeln forderte, wurde eine Überarbeitung angestoßen. Herausgekommen war im November 2011 ein äußerst knapp formuliertes Regelwerk. Trotz Warnungen im Vorfeld fiel zahlreichen Beteiligten aber erst danach auf, dass Beispiele nicht ausgespart werden sollten.

Welche Rolle spielte bei der folgenden Ausarbeitung der Arbeitskreis Erfahrungsaustausch (AKE)?

Der Arbeitskreis Erfahrungsaustausch setzt sich unter anderem aus Vertretern der Überwachungsorganisationen zusammen und übernahm mit einem Unterausschuss die Erstellung der neuen Arbeitsanweisung.

Ist der neue Leitfaden schon erschienen und wo kann man ihn bekommen?

Die Anweisung wurde im März vom

AKE verabschiedet und ist bereits in Kraft.

H-Zulassung

Präzisierte Arbeitsanweisung

Die Änderung des Anforderungskatalogs zur Oldtimer-Begutachtung wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-entwicklung (BMVBS) bereits vor fünf Jahren in Auftrag gegeben. Mit der Veröffentlichung im Bundesverkehrsblatt ließen sich die Ministerialbeamten allerdings etwas Zeit. Diese erfolgte erst vor etwa einem Jahr. Seit November vergangenen Jahres sind die neuen Richtlinien zur Begutachtung in Kraft (vgl. asp 03/2012 sowie asp Klassik 04/2011).

Da die Ausgestaltung der neuen Vorschriften für die H-Kennzeichen-Zulassung allerdings umstritten war, beauftragte das Ministerium den Arbeitskreis Erfahrungsaustausch (AKE) mit einer „Übersetzung“. Daraus resultierte eine neue Arbeitsanweisung, die in Zusammenarbeit von unter anderem den Prüforganisationen und unter Federführung des TÜV SÜD-Oldtimer-Experten Matthias Gerst erstellt und jüngst vom AKE angenommen wurde (siehe Kurzinterview links neben diesem Text). Als wesentliche Konsequenz tauchen künftig wieder Beispiele im Anforderungskatalog auf und sollen die Begutachtung seitens der Prüfer erleichtern.

Grundsätzlich ist der geänderte Anforderungskatalog ein Stück weit strenger geworden. So gibt es künftig Bereiche, die durch die Präzisierung der Formulierungen keinen Interpretationsspielraum mehr zulassen. Außerdem ist die Mindesteintragungsfrist für nicht zeitgenössische Teile von 20 auf 30 Jahre angehoben worden.

Verschobene Umsetzung

Bundesrat stimmt HU-Reform zu

Der Bundesrat hat dem Reformpaket für die Hauptuntersuchung (HU) nun doch zugestimmt. Wesentliche Punkte der Neuregelung durch die 47. Änderung Straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sind die Einführung des Mangelbaums, die Pflicht zu einer Probefahrt mit mindestens acht Stundenkilometern sowie der Wegfall der Rückdatierung beim Überziehen des Prüfungstermins (siehe unten). Ursächlich für die Verzögerung war ein weitergehender Beratungsbedarf auf Ebene der Bundesländer, hieß es. Auswirkung der verzögerten Billigung: Einige Punkte der Novellierung – etwa die Rückdatierung – werden nicht, wie ursprünglich vorgesehen, ab April umgesetzt. Die Regelung, wonach die nächste HU 24 Monate nach dem Untersuchungstermin fällig wird, egal ob der Prüftermin überzogen wurde oder nicht, greift voraussichtlich erst ab 1. Juli 2012. Mit Ausnahme von Baden-Württemberg und Hessen. Erstere schafften die Rückdatierung mit dem 1. April ab. In Hessen wird bereits seit vergangenem Jahr nicht mehr auf das eigentliche Fälligkeitsdatum rückdatiert, meldete der TÜV SÜD. Die neue Plakette gilt in beiden Ländern ab dem Tag der Hauptuntersuchung für volle zwei Jahre. Die restlichen Bundesländer wollen im Gegensatz dazu offenbar bis Juli warten.

Neue Hauptuntersuchung ab 1. Juli

Wesentliche Änderungen

Nach Absegnung durch den Bundesrat stehen umfangreiche Änderungen bei der periodischen Fahrzeugprüfung an, die teilweise ab 1. Juli greifen (vgl. asp 12/12). Der Sachverständige muss künftig eine Probefahrt mit mindestens acht km/h durchführen, weil erst dann bei allen Fahrzeugmodellen die elektronischen Systeme aktiviert sind und mit dem HU-Adapter überprüft werden können. Das wird wichtiger, denn die neue Verordnung rückt elektronische Assistenzsysteme wie Airbag, ABS oder ESP noch stärker in den HU-Fokus. Der angesprochene HU-Adapter ermöglicht es den Sachverständigen, an die OBD-Schnittstelle des Fahrzeugs anzudocken und so zu erkennen, ob die Sicherheitsassistenten auch wirklich sicher funktionieren. Diese Prüfung wird jedoch erst schrittweise ab 2013 für ab Juli 2012 neu zugelassene Fahrzeuge eingeführt. In den meisten Bundesländern gibt es ab Juli keine Rückdatierung im Falle einer verspäteten HU mehr (siehe oben). Neu ist weiter: Wer die HU-Frist künftig mehr als zwei Monate überzieht, dessen Fahrzeug wird einer vertieften Prüfung unterzogen, da diese Fahrzeuge statistisch laut TÜV SÜD mehr Mängel aufweisen. Die gründlichere Prüfung hat eine 20 Prozent höhere Gebühr zur Folge. Als weiteres Novum arbeiten alle Prüforganisationen zukünftig in ganz Deutschland mit einem einheitlichen Mangelbaum.

TÜV SÜD-Kontakt

TÜV SÜD Auto Service

Wolfgang Eichler

Tel. 0 89/57 91-16 52, Fax -23 81

wolfgang.eichler@tuev-sued.de

Jürgen Wolz

Tel. 0 89/57 91-23 20, Fax -23 81

juergen.wolz@tuev-sued.de

Thomas Gensicke

Tel. 0 711/72 20-84 73, Fax -84 88

thomas.gensicke@tuev-sued.de

Hochvolttechnik: Wer häufig mit Hochvoltsystemen in Kraftfahrzeugen in Berührung kommt, muss die Gefahrenpotenziale und möglichen Schutzmaßnahmen dieser elektrischen Betriebsmittel kennen. So lautet die Vorgabe. Auch ohne elektrotechnische Ausbildung können Sie das erforderliche Fachwissen erwerben und zertifiziert als elektrotechnisch unterwiesene Person arbeiten. Die TÜV SÜD-Akademie vermittelt Kfz-Technikern elektrotechnisches Grundwissen über dieses System. Die Teilnehmer lernen die Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift und welche Maßnahmen in Notfällen zu ergreifen sind. Die nächsten eintägigen Kurse zum Spezialthema „Elektrotechnisch unterwiesene Person für Arbeiten an Kraftfahrzeugen mit HV-Systemen“ finden in Regensburg (19.4. und 27.4.), Augsburg und Leipzig (11.6.), Würzburg (9.7.) und Stuttgart (12.7.) statt.

TÜV SÜD-Training

Weiterbildungsangebote im Netz:

TÜV SÜD: www.tuev-sued.de/akademie_de/lehrgaenge_und_trainings

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