Am 19. Januar tritt die neue Fahrererlaubnis-Verordnung in Kraft, die dem Führerschein-Tourismus einen Riegel vorschiebt. Ist der Führerschein in Deutschland entzogen und der Betroffene macht ihn im Ausland neu, dann ist die Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik ungültig. Der TÜV Süd begrüßt diese Entscheidung. "Wir sahen den Führerschein-Tourismus unter dem Blickwinkel der Verkehrssicherheit sehr kritisch: Die Betroffenen wendeten viel Zeit und Geld auf, um im Ausland in den Besitz eines Führerscheins zu kommen – bewegten sich damit aber in einer rechtlichen Grauzone", berichtet Gerhard Laub von TÜV Süd Life Service. "Aus gesellschaftlicher Sicht konnte man schon von einem Re-Import des Verkehrsrisikos sprechen." (se)
Führerscheintourismus: TÜV Süd begrüßt Rechtsänderung
![Führerscheintourismus: TÜV Süd begrüßt Rechtsänderung Führerscheintourismus: TÜV Süd begrüßt Rechtsänderung](https://cdn.autoservicepraxis.de/thumb_750x422/media/3295/fuehrerschein.jpg)
Am 19. Januar tritt die neue Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft. Der TÜV Süd begrüßt die Regelung, die dem Führerscheintourismus einen Riegel vorschieben soll.