Steinschläge an die Windschutzscheibe sind im Straßenverkehr keine Seltenheit. Der kleine Riss kann sich im Laufe der Zeit zum kapitalen Glasschaden entwickeln: Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) macht Glasbruch fast drei Viertel aller Kaskoschäden aus. Der komplette Austausch der Scheibe ist in den seltensten Fällen nötig. Dennoch sollte der beim ersten Einschlag im Verbundglas entstehende sternförmige Krater möglichst bald repariert werden. Die Reparaturverfahren sind heute auf sehr hohem Niveau und sicher, hieß es in einer Mitteilung des TÜV SÜD. Ein gutes Argument in Richtung Werkstattkunden: Die Ausbesserungen kosten zumeist weniger als 100 Euro; zahlreiche Versicherer übernehmen unter Verzicht auf die Selbstbeteiligung. Dazu Eberhard Lang von TÜV SÜD: "Die Reparatur von kleinen Schäden ist eine sichere Sache. Der Austausch der kompletten Scheibe dadurch immer seltener nötig." Die Faustformel für die Reparatur: der Kratzer darf nicht größer als ein Daumennagel und nicht zu tief ausfallen. Ebenso bedeutend: Stört der Schaden die Sicht, muss komplett getauscht werden. Der Bereich, in dem repariert werden darf, ist also festgelegt: Der Sichtbereich des Fahrers ist tabu. Oben und unten setzt das Wischerfeld die Begrenzungen. Auch am Rand darf nicht ausgebessert werden. Zwar sind die geflickten Stellen kaum zu erkennen, ergeben aber bei Nachtfahrten Streulicht.
- Ausgabe 06/2015 Seite 43 (324.5 KB, PDF)