Viele Autobesitzer möchten ihr gewohntes Kfz-Kennzeichen an ihrem neuen Auto oder Wohnort behalten. Grundsätzlich gilt: Wer ein Auto um- oder anmeldet, braucht neue Kennzeichen. In vielen Fällen können aber die vorhandenen Nummernschilder weiterhin zum Einsatz kommen. Wer innerhalb Deutschlands umzieht, kann sein altes Kennzeichen an den neuen Wohnort mitnehmen - selbst in ein anderes Bundesland.
Dies gilt seit 2015, um den bürokratischen Aufwand zu verringern. Ein weiterer Effekt: Man spart sich die Kosten für neue Schilder. Trotzdem gilt: Der Halter muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle des neuen Wohnorts auf die aktuelle Wohnadresse anmelden. Es genügt, wenn man sich bei der Zulassungsbescheinigung den Teil 1 ("Fahrzeugschein") beim Ummelden neu ausstellen lässt. Hat man das Auto vor dem Umzug bereits abgemeldet, kann das Kennzeichen nicht mitgenommen werden. Dann wird bei der Anmeldung am neuen Wohnort auf jeden Fall ein neues Nummernschild nötig.
- Ausgabe 10/2022 S.43 (176.1 KB, PDF)