Hätten Sie es gewusst? Autofahrer, die keinen Verbandskasten mitführen, riskieren bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld von fünf Euro und bei der Hauptuntersuchung einen geringen Mangel. Gemäß Paragraph 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist das Mitführen des Notfall-Sets Pflicht, und es muss der jeweils aktuellen DIN-Norm entsprechen. Durch Temperaturschwankungen im Auto verlieren Binden mit der Zeit ihre Elastizität, Pflaster verspröden, Einmalhandschuhe werden rissig. Deshalb sollte ab und an ein prüfender Blick auf das oft vernachlässigte Autozubehör geworfen werden. Verkauft werden sollten nur Verbandskästen mit der DIN-Nummer 13164, die seit 2015 verbindlich ist.
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- Ausgabe 12/2018 Seite 51 (324.7 KB, PDF)