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Arbeitssicherheit: Das leistet die Mobile Prüfmittelüberwachung durch TÜV SÜD

21.12.2023 11:00 Uhr | Lesezeit: 5 min
Prüfmittelüberwachung TÜV SÜD
Die mobile Prüfmittelüberwachung von TÜV SÜD umfasst mehrere Bausteine.
© Foto: TÜV SÜD

Im Rahmen der mobilen Prüfmittelüberwachung kann TÜV SÜD Betriebe bei vielen administrativen Aufgaben im Bereich Arbeitssicherheit und Unfallverhütung entlasten. Das umfasst auch die Kalibrierung von HU-Prüfmitteln.

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Kurzfassung

Im Bereich der betrieblichen Unfallverhütung gilt es, zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zu beachten. Da ist es für Betriebsinhaber und Geschäftsführer oft nicht leicht, den Überblick zu bewahren.

Stolperfallen, unsichere Kabel oder auch unbrauchbare Messmittel im Kfz-Betrieb - das soll es schon aus Gründen der Arbeitssicherheit nicht geben. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, im Rahmen der Unternehmerpflichten dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz für Mitarbeiter gefährdungsfrei ausgelegt ist. Rechtliche Grundlage für den Schutz der Arbeitnehmer bildet das duale Arbeitsschutz-System. Es basiert auf dem staatlichen Arbeitsschutz von Bund und Ländern und auf den selbstverwalteten Unfallversicherungs-Trägern, den Berufsgenossenschaften (BG), die eigene Unfallverhütungs-Vorschriften erlassen.

Weil im Bereich Unfallverhütung zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zu beachten sind, ist es für Betriebsinhaber und Geschäftsführer oft nicht leicht, den Überblick zu bewahren und Fristen einzuhalten - zumal sich Vorschriften laufend ändern. Entsprechend groß ist auch der administrative Aufwand für Betriebe.

Im Rahmen der mobilen Prüfmittelüberwachung bietet TÜV SÜD eine Reihe von Services, die Betriebsinhabern dabei helfen, diese Unternehmerpflichten zu erfüllen. Prüfen, Kalibrieren, Kennzeichnen, Zertifizieren, Dokumentieren, Katalogisieren - das sind die Aufgaben, die die Mitarbeiter von TÜV SÜD übernehmen. Das können einzelne Bausteine sein oder das "Rundum-sorglos-Paket" für den Betrieb. Damit ist die regelkonforme Betreuung bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur Arbeitssicherheit sowie zu den Vorschriften der Unfallversicherungsträger jederzeit gewährleistet.

Die mobile Prüfmittelüberwachung von TÜV SÜD umfasst mehrere unterschiedliche Bausteine (siehe unten):

▪ Prüfung/Kalibrierung von Prüfmitteln im amtlichen Bereich (u.a. Bremsenprüfstände, Scheinwerfereinstellsysteme, Abgasmessgeräte)

▪ Prüfungen rund um die Betriebssicherheits-Verordnung BetrSichV

▪ Prüfung nach ASR 1.7 (Kraftbetätigte Türen und Tore)

▪ Kalibrierung von Drehmomentschlüsseln und Messmitteln

▪ Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (siehe auch den Beitrag auf S. 36 TÜV SÜD aktuell)

Ein wichtiger Pluspunkt ergibt sich bei der Dokumentation - ganz gleich, ob es ich um Maßnahmen zur Arbeitssicherheit handelt oder um Kalibrierscheine für HU-Prüfmittel. Die zentrale Dokumentation aller Prozesse erfolgt digital. Das umfasst auch die Einhaltung von Prüffristen und periodischen Überprüfungen. Somit wird keine Frist übersehen - beispielsweise bei der Kalibrierung von HU-Prüfmitteln - ein wichtiger Grundbaustein zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an einen Prüfstützpunkt".

Sämtliche Prüfmittel, die bei der Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung eingesetzt werden, müssen regelmäßig kalibriert werden. Dafür muss die Werkstatt sorgen, wenn im Betrieb periodisch-technische Fahrzeugüberprüfungen, zum Beispiel die Hauptuntersuchung (HU), durchgeführt werden. Auch anerkannte Betriebe, die Teile der Hauptuntersuchung (HU), wie zum Beispiel die Abgasuntersuchung, selbst durchführen, müssen ihre Prüfmittel kalibrieren. So gilt eine zweijährige Kalibrierfrist für Bremsprüfstände und Scheinwerfer-Einstellprüfsysteme bzw. eine zwölfmonatige Frist gilt für Abgasmessmessgeräte. Bei Scheinwerfereinstell-Prüfsystemen muss alle 24 Monate nicht nur das Scheinwerfer-Einstellprüfgerät (SEP) selbst, sondern auch die Aufstellflächen für das Fahrzeug und für das SEP sowie die Neigungen und Ebenheitsabweichungen der Flächen überprüft werden.

Der Vorteil für die TÜV SÜD-Kunden: Die Prüforganisation behält alle wiederkehrenden Termine im Blick. Thomas Sieber, Technischer Leiter der Überwachungsorganisation bei TÜV SÜD Auto Service in München: "Unsere Mitarbeiter übernehmen die Vor-Ort-Kalibrierung von Messgeräten, Betriebsmitteln und der Prüf- und Messtechnik auf Basis geltender QM-Normen, Richtlinien beziehungsweise Herstellervorgaben. Dazu gehört auch die ordnungsgemäße Dokumentation der Prüfergebnisse anhand eines Prüfberichtes oder auch Kalibrierscheines und einer Prüfplakette bzw. Kalibriermarke."

Aufgabe für Kalibrierlabore

Seit 1. Januar 2021 dürfen Kalibrierungen der Prüfmittel nur noch von akkreditierten Kalibrierlaboratorien durchgeführt werden. Anbieter der Kalibrier-Dienstleistung müssen als Kalibrierlabor gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sein oder unter dem Dach eines solchen Labors organisiert sein. Mit der Akkreditierung weisen diese Labore nach, dass die lückenlose Rückverfolgbarkeit und Reproduzierbarkeit der durchgeführten Kalibrierungen gegeben ist und dass alle für die Kalibrierung eingesetzten Messmittel wie beispielsweise Kreuzlinienlaser, elektronische Neigungsmessgeräte oder Trübungsfilter den Vorgaben entsprechen.

Kalibrierscheine oder Kalibrierzertifikate ohne Akkreditierungssymbol der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) für Messgeräte werden nicht mehr anerkannt. Die DAkkS ist die nationale Akkreditierungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist auch gefragt, wenn es um die Akkreditierung der Prüflabore geht. Eine Übersicht der zuständigen akkreditierten Prüflabore bietet die DAkkS selbst auf ihrer Webseite über eine Suchfunktion an.

Hier haben Betriebe einen Vorteil, die sich per AU-, AUK-, SP- oder GAS-Anerkennung dem Qualitätsmanagement der AÜK angeschlossen haben und entsprechend akkreditiert sind. Sie haben über die Software AÜK plus (www.auek-plus.de/) Zugriff auf eine stets aktuelle Liste der zugelassenen Kalibrierlabore. Seit 1. Juli 2022 dürfen nur noch anerkannte Werkstätten die AU als beigestellte Prüfung anbieten, die sich dem Qualitätsmanagement der AÜK angeschlossen haben und entsprechend akkreditiert sind. AÜK steht für Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe. Dahinter steht ein akkreditiertes QM-System (Qualitätsmanagement-System) nach ISO 17020 des Bundesinnungsverbands. Mit der Änderung der StVZO Mitte 2021 wurde gesetzlich gefordert, dass ein akkreditiertes QM-System nach ISO 17020 in Betrieben vorhanden sein muss, die als anerkannter Betrieb AU, AUK, SP, GAP anbieten. "Unter dem Reiter QM-Dokumentation im AÜKplus des Betriebes liegt eine stets aktuell gehaltene Liste mit zugelassenen Prüflaboren für Mess- und Prüfeinrichtungen, in der alle zugelassenen Kalibrierdienstleister passend zu den Geräten aufgeführt sind", erklärt Matthias Pfau, Technischer Betriebsberater und Kfz-Meister beim Kraftfahrzeuggewerbe Bayern. Im Zuge des AÜK-Systems haben die Innungen zusammen mit dem Bundesinnungsverband eine zentrale Datenbank aufgebaut, in der sämtliche HU-Prüfmittel der angeschlossenen Werkstätten aufgeführt sind. Die zugehörigen aktuellen Kalibrierscheine werden dort ebenfalls digital hinterlegt. Die Werkstatt bekommt durch Scannen des QR-Codes auf der Kalibriermarke den zugehörigen Kalibrierschein als PDF . In der Software AÜK Plus wird das PDF vom Betrieb direkt beim entsprechenden Prüfmittel hinterlegt und am Ende nach Querprüfung durch die Innung bestätigt. "Somit sind die Prüfmittel für die periodische Fahrzeuguntersuchung immer aktuell in der zentralen Datenbank hinterlegt und der Betrieb bekommt im AÜKplus auch auf der Startseite frühzeitig einen Hinweis, dass eine Kalibrierung ausläuft", erklärt Pfau.


Mobile Prüfmittelüberwachung

TÜV SÜD unterstützt Kfz-Betriebe bei der Erfüllung der Unternehmerpflichten und entlastet von zusätzlichen administrativen Aufgaben. Die mobile Prüfmittelüberwachung umfasst folgende Services:
Prüfungen und Kalibrierungen von:
Bremsenprüfständen, Scheinwerfer-Einstellsystemen, Abgasmessgeräten
Prüfung nach BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) von:
Hebebühnen, Hebern, Leitern und Tritten, Anschlagmitteln, Regalen
Prüfung nach ASR 1.7 (Technische Regeln für Arbeitsstätten):
Kraftbetätigte Türen und Tore
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (DGUV):
z. B. Handbohrmaschine, Winkelschleifer, Akkuladegerät, Bildschirme
Kalibrierung von Drehmomentschlüsseln und Messmitteln
Prüfung von Ladekabeln für gewerblich genutzte BEV/HBEV



Serie Prüfmittel

Teil 1: asp 12/2022
Anerkennung Prüfstützpunkt
Teil 2: asp 2/2023
Der Bremsprüfstand
Teil 3: asp 4/2023
Der HU-Adapter
Teil 4: asp 6/2023
Der Gelenkspieltester
Teil 5: asp 7/8/2023
Die Abgasuntersuchung
Teil 7: asp 12/2023
Mobile Prüfmittelüberwachung


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