Trotz Plaketten-Aus : AU-Prüfverfahren ändert sich nicht
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Der TÜV Nord hat nochmals darauf hingewiesen, dass sich an dem Prüfverfahren für die Abgasuntersuchung im Zusammenhang mit dem Entfall der AU-Plakette ab 1. Januar nichts ändert.
Der TÜV Nord hat nochmals darauf hingewiesen, dass sich an dem Prüfverfahren für die Abgasuntersuchung im Zusammenhang mit dem Entfall der AU-Plakette ab 1. Januar nichts ändert.
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