Aufgrund des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) müssen Unternehmer insbesondere Änderungen in den Bereichen Adresshandel und im Arbeitnehmerdatenschutz berücksichtigen. Darauf weist der TÜV Nord in einer Mitteilung hin. Für Unternehmen bestehe hier akuter Handlungsbedarf, da die neuen Regelungen sehr komplex seien, erklärte Frank Henkel, Leiter des Seminars zum neuen Datenschutzgesetz. Der Rechtsanwalt empfiehlt allen Unternehmen, die Rechtmäßigkeit ihrer Verträge und deren Verarbeitung zu überprüfen. Die Novellierung des BDSG wurde im Sommer 2009 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und wird in drei Stufen wirksam. Seit 1. September besteht den Angaben zufolge eine Informationspflicht von Unternehmen bei Datenschutzpannen. Betriebliche Datenschutzbeauftragte genießen zudem gesetzlichen Kündigungsschutz ähnlich wie Betriebsratsmitglieder. Zudem haben sie einen Anspruch auf Weiterbildung. Gestärkt werden auch die Befugnisse der Aufsichtsbehörden. Weitere Neuerungen folgen ab dem 1. April 2010, etwa zur Meldung bestimmter Daten in den Auskunftsbestand von Auskunfteien. Die TÜV Nord Akademie bietet das Seminar "Das neue Bundesdatenschutzgesetz – Novellierung des Datenschutzrechts" bundesweit an zwölf Standorten an. (msh)
TÜV Nord Akademie: Seminar zu neuem Datenschutzgesetz
Durch die Novellierung des Datenschutzgesetzes müssen Unternehmer neue Rahmenbedingungen beachten. Die TÜV Nord Akademie bietet eine Informationsreihe zu den relevanten Änderungen.