Autofahrer, die in den Genuss der staatlichen Umweltprämie für Altautos kommen wollen, müssen dem Antrag weitere Dokumente beifügen. Wie der TÜV Nord Mobilität in Hannover mitteilte, reiche es nicht aus, nur das Antragsformular auszufüllen. Wichtig sei, neben den Papieren des Alt- und Neufahrzeugs vor allem der Nachweis eines anerkannten Verschrottungsbetriebes, demzufolge das Auto fachgerecht entsorgt wurde. Folgende Bescheinigungen müssten dem Antragsformular beigefügt werden: - ein Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von einem anerkannten Demontagebetrieb oder einer Kfz-Annahmestelle - eine gesonderte Erklärung des Demontagebetriebs, dass das Altfahrzeug einer Schredderanlage zugeführt wird - eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs - das Original der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) des Altfahrzeugs - Kopien der Zulassungsbescheinigungen I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) des Neufahrzeugs - eine Kopie der Rechnung bzw. des Leasingvertrags über den Erwerb des Neufahrzeugs - und ggf. eine Bescheinigung des Herstellers, dass der Jahreswagen auf einen Werksangehörigen zugelassen war. Zudem weist der TÜV Nord darauf hin, dass mit Hilfe einer neutralen Begutachtung wie dem TÜV Nord-VertrauensCheck ermittelt werden kann, ob sich der Antrag zur Umweltprämie für das Altfahrzeug lohnt. Weitere Informationen zur Abwrackprämie hat asp-Online für Sie hier zusammengestellt. (sen)
TÜV Nord: Anträge zur Abwrackprämie müssen vollständig sein
Der TÜV Nord weist Autofahrer darauf hin, dass neben dem Antragsformular weitere Dokumente, wie die Papiere des Alt- und Neufahrzeugs oder der Verschrottungsnachweis bei der BAFA einzureichen sind.