Im Januar veranstaltete die TÜV SÜD Auto Service GmbH insgesamt wieder vier Schadenforen an wechselnden Orten (Abtsgmünd, Crailsheim, Mosbach-Dallau und Lauda-Königshofen). Die für die Teilnehmer kostenlosen Veranstaltungen richten sich an Werkstätten und Autohäuser, die sich über die neuesten Entwicklungen im Schadenmanagement informieren möchten.
"Das Rad dreht sich im Schadenbereich so schnell, dass es für Betriebe schwer geworden ist, den Überblick zu behalten", erläutert Sascha Knebel, Verkaufsleiter Baden-Württemberg Nord von TÜV SÜD Auto Service GmbH. Insbesondere die häufig zu beklagenden Rechnungskürzungen seitens der Versicherer beinhalten ein Thema, das die Gemüter bewegt. "Wir empfehlen die Rechtsprechung des BGH zu nutzen und dem Geschädigten einen Fachanwalt und einen Schadengutachter zur Seite zu stellen. Das ist das Recht des Kunden bei einem Haftpflichtschaden", betont Knebel. Die Veranstaltungsreihe wurde unterstützt von Rechtsanwalt Joachim Otting, ein gefragter Experte für die Aus- und Weiterbildung von Fachanwälten für Verkehrsrecht. Er informierte die Zuhörer unter Berücksichtigung aktueller Urteile unterschiedlicher Instanzen bis hin zu BGH-Entscheidungen, wie sie sich gegen Rechnungskürzungen zur Wehr setzen können.
- Ausgabe 03/2020 S.43 (154.9 KB, PDF)