Das eintägige Seminar richtet sich an Personen, die im Kfz-Betrieb mit Gefahrgütern in Berührung kommen. Dazu gehören Mitarbeiter, die als "beauftragte Person" eigenverantwortlich mit Gefahrgütern umgehen, aber auch alle anderen Personen, die beispielsweise mit dem Transport von gefährlichen Gütern zu tun haben. Alle Mitarbeiter, die Gefahrgüter empfangen, bereitstellen, verpacken, kennzeichnen, dem Entsorger übergeben oder verladen, müssen regelmäßig geschult werden und Fachkenntnisse nachweisen. Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen, klärt Verantwortlichkeiten und thematisiert Sicherungsmaßnahmen gemäß Kap. 1.10. ADR. Die Teilnehmer des Seminars erhalten Informationen, wie man sich im Falle eines Unfalls oder im Brandfall verhalten soll. Termine gibt es noch bis Jahresende in Darmstadt (16.12.), Frankfurt (16.11.), Hamburg (18.11.), Leipzig (28.10.) und Nürnberg (12.11.).
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- Ausgabe 10/2015 Seite 47 (220.7 KB, PDF)