Bei Eigentümern von Wohnmobilen herrscht aufgrund einer möglichen Neuregelung bei der Besteuerung der Caravans nach wie vor Unsicherheit. Wie der TÜV Nord mitteilte, gibt es derzeit verschiedene Vorschläge, die voraussichtlich alle Wohnmobile über 2,8 Tonnen betreffen, die die günstigen Lkw-Tarife nutzen. Bislang hat das Gewicht der Fahrzeuge über die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer entschieden. Einige Bundesländer schlagen vor, die Caravans künftig wie Pkw nach Hubraum und Schadstoffklasse zu versteuern. Auf die Kfz-Steuer für Pkw solle dann ein Abschlag gewährt werden. Ein anderer Vorschlag sehe vor, auch das Abgasverhalten mit zu berücksichtigen und eine zeitliche Staffelung bei der Umstellung auf die hubraumbezogene Besteuerung vorzunehmen. Wann und welche Regelung verbindlich eingeführt wird, ist laut TÜV allerdings noch unklar. (ds)
Unsicherheit bei der Besteuerung von Wohnmobilen
Bundesländer wollen Caravans künftig wie Pkw behandeln