Im Tagesgeschäft gehen sie oft unter - die Unternehmerpflichten für Betriebsinhaber. Themen wie Arbeitssicherheit, Datenschutz oder Umweltschutz sind aber wichtiger Bestandteil der Unternehmensführung. Unternehmer haben zahlreiche Pflichten zu erfüllen. Angesichts der wachsenden Anzahl von Regularien und gesetzlichen Vorgaben ist es nicht einfach, den Überblick zu bewahren.
Die Covid-19-Pandemie hat vielen noch einmal vor Augen geführt, wie wichtig gerade der Bereich Arbeitssicherheit in den Betrieben ist. TÜV SÜD hat den Autohäusern und Werkstätten frühzeitig wertvolle Informationen zur Hygiene an die Hand gegeben, darunter eine Checkliste zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard. In den Bereich Arbeitssicherheit fallen unter anderem auch die Unfallverhütungs-Vorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). In der Werkstatt bergen Rollenbremsprüfstände, Hebebühnen, Arbeitsgruben oder Rolltore bei falscher Anwendung und Unachtsamkeit erhöhte Verletzungsrisiken. Entsprechende Sorgfalt ist nach den DGUV-Regeln im Umgang mit diesen Einrichtungen gefordert.
Professionelle Unterstützung finden Werkstätten bei der TÜV SÜD Pluspunkt GmbH, die praxisorientierte Hilfestellung bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur Arbeitssicherheit sowie zu den Vorschriften der Unfallversicherungsträger leisten. Die Experten bei TÜV SÜD punkten dabei mit ihrem speziellen Branchenwissen und kennen die speziellen Belange der Kfz-Werkstätten. Als externe Arbeitssicherheitsfachkräfte tragen die Mitarbeiter der TÜV SÜD Pluspunkt GmbH dazu bei, mögliche berufsgenossenschaftliche Kosten sowie Kosten für Personalausfall nach Arbeitsunfällen zu reduzieren.
Viele Betriebe kümmern sich oft eher unwillig um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Doch wenn etwas passiert, taucht schnell die Frage nach Umsetzung der zahlreichen Unternehmerpflichten auf - und das kann dann richtig teuer werden. Immerhin steht der Unternehmer in der Haftung. Professionelle Unterstützung kann daher wertvoll sein: Die kompetenten Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen, bieten branchenspezifische Lösungen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und beraten Betriebsinhaber, wie die Unternehmerpflichten am besten umgesetzt werden können. Zu den angebotenen Leistungen gehören neben der gemeinsamen Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung auch regelmäßige Betriebsbegehungen und die vorgeschriebenen Mitarbeiter-Unterweisungen.
- Ausgabe 02/2021 S.38 (178.8 KB, PDF)
Fragen an ...
asp: Welche Herausforderungen gab es für Werkstätten im Bereich Arbeitssicherheit aufgrund der Corona-Pandemie?
Dirk Leveringhaus: Zum Schutz der eigenen Mitarbeiter und der Kunden mussten Werkstätten entsprechende Hygienekonzepte erstellen. Aufgrund der besonderen Gefahren einer Ansteckung mit Corona mussten beispielsweise Gefährdungsbeurteilungen angepasst oder neu erstellt werden. Dadurch änderten sich sowohl betriebliche Prozessabläufe mit Kundenkontakt als auch interne Arbeitsbedingungen.
asp: Welche Hilfestellungen konnte TÜV SÜD hier leisten?
D. Leveringhaus: Wir konnten die Betriebe bei der Erstellung von Hygienekonzepten oder bei der Umstellung der Prozessabläufe umfassend beraten. Als Leistungsbestandteil der arbeitssicherheitstechnischen Betreuung erstellen die TÜV SÜD- Experten auch Gefährdungsbeurteilungen zum Thema SARS CoV-2 für und mit den Kunden. Das gilt auch für die Durchführung von gesetzlich geforderten Mitarbeiterunterweisungen oder die Erstellung von Betriebsanweisungen.
asp: Was zeichnet die Beratung durch TÜV SÜD für Werkstätten aus?
D. Leveringhaus: Unsere Mitarbeiter bringen langjähriges Know-how in der Autohausberatung im Bereich der Unternehmerpflichten mit. Durch die Konzentration auf die Automotivebranche kennen wir die besonderen Bedürfnisse der Betriebe.