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Verkehrspsychologische Prüfung: Neue Gesetzeslage für Punktesünder

13.11.2008 10:08 Uhr
Verkehrspsychologische Prüfung: Neue Gesetzeslage für Punktesünder
Frühzeitig Maßnahmen zum Punkteabbau nutzen. Den Führerscheinentzug durch eine Klage aufschieben, ist nicht mehr so leicht möglich.
© Foto: ddp-Archiv, Marcus Brandt

Künftig gibt es Punkte sofort nach dem Verkehrsdelikt und nicht erst nachdem die Ahndung rechtskräftig wird. Bislang ließ sich der Führerscheinentzug umgehen, indem die Rechtswirksamwerdung durch eine Klage hinauszögert und in der Zwischenzeit das Punktekonto abgebaut wurde. Nach Empfehlung des TÜV Süd sollte der Abbau zu einem früheren Zeitpunkt einsetzen.

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Droht Autofahrern der Führerscheinverlust, sollten sie schnell zur verkehrspsychologischen Beratung gehen, um Punkte abzubauen, riet der TÜV Süd. Durch eine neue Gesetzeslage können Autofahrer in Zukunft nicht mehr "auf Zeit spielen", hieß es in einer Mitteilung. Einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zufolge ist nun ausschlaggebend, wann die Verstöße begangen wurden – und nicht wie bisher, wann deren Ahndung rechtskräftig wurde. Bislang war es möglich, nach Überschreiten der Grenze von 17 erlaubten Punkten Widerspruch einzulegen. Dadurch wurde die Rechtskraft der Ahndung eines neuen Verkehrsverstoßes so lange hinausgezögert, bis alte Punkte abgebaut waren. Der Führerscheinverlust mit 18 Punkten konnte somit vorerst abgewendet werden. Die Experten von TÜV Süd empfehlen Verkehrssündern daher, frühzeitig das Gespräch mit TÜV-Experten zu suchen. Die Fachleute unterstützen beim Punkteabbau und geben Ratschläge, wie man den Führerschein behält. (msh)

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