Ein Autobesitzer in den USA hat eine Sammelklage gegen den Autobauer Daimler wegen angeblichen Betrugs bei Abgaswerten eingeleitet. Bei bestimmten Diesel-Modellen überschreite der Ausstoß von Stickoxid (NOx) die gesetzlichen Vorschriften in den USA bei Temperaturen unter zehn Grad Celsius um das 65-fache, heißt es in der am Donnerstag bei einem Bezirksgericht in Illinois eingereichten Klageschrift.
Dem Konzern werden sowohl Verstöße gegen US-Umweltgesetze als auch auch Irreführung von Verbrauchern beim Autokauf vorgeworfen. Daimler streitet die Vorwürfe entschieden ab. "Wir halten die Klage für unbegründet", sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Das Unternehmen werde die Unterlagen jetzt prüfen und sich verteidigen.
Bei den Anschuldigungen geht es um die Stickoxid-Emissionen von Fahrzeugen mit BlueTec-Dieselmotoren. Wie viele Modelle betroffen sind, blieb zunächst unklar. Bei der Mercedes C-Klasse gab es in der Vergangenheit bereits Vorwürfe der Deutschen Umwelthilfe - zuletzt, nachdem das niederländische Prüfinstitut TNO erhöhte Abgaswerte festgestellt hatte.
Den Einsatz einer speziellen "Defeat Device" genannten Software zum Austricksen von Emissionstests, wie sie Volkswagen beim Diesel-Skandal einsetzte, streitet Daimler ab. Ein Sprecher hatte diesen Vorwurf Anfang Februar als "haltlos" zurückgewiesen.
Die US-Umweltbehörde EPA hat Daimler bislang keine Manipulationen vorgeworfen. Bisher richten sich solche Anschuldigungen nur gegen VW. Die Tests von Diesel-Fahrzeugen - auch anderer Hersteller - dauerten jedoch an, sagte eine Sprecherin. Zu der Klage selbst wolle sich die Behörde nicht äußern.
Hinter dem Verfahren gegen Daimler steht der bekannte US-Anwalt Steve Berman, der bereits General Motors und Toyota mit Sammelklagen zu schaffen machte. Seine Kanzlei Hagens Berman hatte am 18. September - noch am Tag des Bekanntwerdens des VW-Skandals - begonnen, Mandanten für einen Prozess gegen die Wolfsburger zusammenzutrommeln.
Grundsätzlich ist es Autoherstellern in den USA nicht verboten, Einrichtungen zur Abgaskontrolle zu verwenden. Allerdings müssen diese Programme bei der Zulassung der Fahrzeuge offengelegt und von den Behörden genehmigt werden. Die EPA testet derzeit, ob das in der Vergangenheit immer der Fall gewesen ist. (dpa)