Rund drei Jahre nach dem Bekanntwerden des Skandals um manipulierte Dieselmotoren wollen Verbraucherschützer und der ADAC betroffenen VW-Fahrern einen Anspruch auf Schadenersatz erstreiten.
Ziel der sogenannten Musterfeststellungsklage sei es, gerichtlich festzustellen, dass Volkswagen "mit Software-Manipulationen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt" habe. Dies teilten der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der ADAC am Mittwoch in Berlin mit. Beteiligen könnten sich kostenlos alle, die ab November 2008 einen Diesel der Marken Volkswagen, Audi, Skoda oder Seat mit Motoren des Typs EA 189 gekauft hätten, für die es einen Rückruf gab.
Die Verbände wollen die Klage am 1. November am Oberlandesgericht Braunschweig einreichen - dann tritt das Gesetz in Kraft, das die neue "Einer-für-alle-Klage" ermöglicht. Durchsetzen müssten geschädigte Dieselfahrer ihren Schadenersatz-Ansprüche am Ende zwar einzeln. Würde das Gericht aber grundsätzlich feststellen, dass Volkswagen ihnen Schadenersatz schulde, wäre das einfacher. Zudem steigt nach Einschätzung der Verbraucherschützer und des ADAC der Druck auf den Wolfsburger Autobauer, betroffenen Dieselkunden finanziell entgegenzukommen.
Bundesjustizministerin Katarina Barley hat die Ankündigung einer Verbraucherklage gegen Volkswagen begrüßt. Sie freue sich, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der ADAC die erste "Eine-für-alle-Klage" erheben wollen, teilte die SPD-Politikerin am Mittwoch mit. "Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht die Dummen sein, wenn sich Unternehmen nicht rechtstreu verhalten." (dpa)