Kurzfassung:
Viele neu gekaufte Partikelzählmessgeräte wurden vorerst ungenutzt ins Lager gestellt. Wenn diese dann nach dem 1. Juli erstmals zum Einsatz kommen, kann bereits mehr als ein halbes Jahr Gewährleistung abgelaufen sein.
Als 2017 die Änderung der AU-Richtlinie beschlossen wurde, sollte bereits zum 1. Januar 2021 die Partikelmessung bei der Abgasuntersuchung eingeführt werden. Dann kam Corona. Worauf hin der Einführungstermin verschoben werden musste, weil es coronabedingt zu Herstellungs- und Lieferengpässen gekommen war. Auch lagen lange Zeit die Gerätespezifikationen für die neuen Partikelzähl-Messgeräte vonseiten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) nicht vor. Erst mit Festschreibung der PTB-Anforderungen konnten viele Hersteller eine Finalisierung der Entwicklung und erste Schritte hin zur erforderlichen Baumusterprüfung der Geräte in die Wege leiten. Nach weiteren Verzögerungen 2022 wird jetzt der 1. Juli 2023 als Stichtag anvisiert.
"Der Termin steht noch", so Harald Hahn, ehemaliger ASA-Vizepräsident und Leiter des Fachbereichs Diagnose und Abgasmessgeräte. ... "denn immerhin sind 17.000 Geräte bereits im Feld. Auch sind sieben Kalibrierlabore mittlerweile akkreditiert" (Stand: Mitte April).
Für die Werkstätten wäre es wünschenswert, denn die ersten Partikelzählmessgeräte wurden bereits letzten Herbst gekauft. Diese Geräte stehen seitdem ungenutzt in der Werkstatt. Was viele dabei nicht beachten: Obwohl die Geräte noch nicht gebraucht wurden, läuft bereits ihre Gewährleistungszeit. Das empfinden viele Werkstattbetreiber als ungerecht, zumal sie letzten Herbst zum Kauf der Partikelzählmessgeräte angehalten wurden, wenn sie die AU weiterhin anbieten wollten. Wir wollten daher von den Geräteherstellern wissen, wie sie mit der gegebenen Situation umgehen.
Klare juristische Lage
Juristisch betrachtet, gilt die Gewährleistung stets zwei Jahre ab Übergabe einer Sache. Im Klartext heißt dies, die Gewährleistungszeit beginnt mit dem Kauf im Fachgeschäft (Händler), also ab der Übergabe des gekauften Gegenstandes. Wurde das Gerät im Internet bestellt, beginnt die Gewährleistung mit Auslieferung der Ware in der Werkstatt. Unabhängig, ob man zum Kauf verpflichtet wurde oder nicht. Kommt es in dieser Zeit zu Mängeln, ist immer der Vertragspartner, also der Verkäufer, der Ansprechpartner.
Das wissen natürlich auch die Gerätehersteller. Daran lässt sich auch nicht rütteln. Die Werkstatt muss daher auf die Kulanz des Herstellers hoffen, falls nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ein Defekt auftreten sollte.
Im Folgenden haben wir die Stellungnahmen der einzelnen Hersteller zusammengestellt:
Beim Counter von AVL DiTest gilt eine Gewährleistung von zwölf Monaten ab Rechnungsdatum. Beim Bosch BEA 090 beginnt die 24-monatige Gewährleistungszeit erst ab dem Zeitpunkt, an welchem die Partikelzählung verbindlich vorgeschrieben wird. Alle Kunden, welche also bereits 2022 und im Frühjahr 2023 ein Gerät erworben haben, haben deshalb keinen Nachteil im Hinblick auf die Gewährleistung zu befürchten.
Hella Gutmann Solutions erklärt, dass beim Leasing eines Partikelzählers der Kunde generell für den Leasing-Zeitraum eine Herstellergarantie von 60 Monaten hat. Startzeitpunkt ist immer Start des Leasings. Bei Geräten im Barkauf hat Hella Gutmann Solutions auf freiwilliger Basis die Zusage gegeben, dass der Startzeitpunkt der Herstellergarantie auf das Einführungsdatum der Partikelzählung, spätestens jedoch der 1. Juli 2023 eingesetzt wird. Sollte der Zeitpunkt doch noch nach vorne verlegt werden (bei entsprechender Marktabdeckung), so startet die Herstellergarantie ebenfalls zu dem früheren Zeitpunkt. Somit haben Kunden, die den Partikelzähler im Kauf erworben haben, keinen Nachteil bei vorzeitiger Belieferung. Für die Herstellergarantien sind keine besonderen Servicevereinbarungen abzuschließen bzw. Voraussetzung.
Bei MAHA gilt generell für die Partikelzählmessgeräte, dass die Herstellergarantie 24 Monate ab betriebsfertiger Übergabe an den Endkunden, längstens jedoch 30 Monate ab Auslieferung umfasst. Meistens werden die Geräte von MAHA-Handelspartnern verkauft. Durch die kombinierte Fristsetzung bleibt dem Händler sechs Monate Zeit für die Auslieferung des Gerätes ohne Garantiezeitverlust für den Endkunden. Darüber hinaus kann der Endkunde mit dem Handelspartner eine davon abweichende Regelung vereinbaren. Schließlich könnte der Händler selbst auch eine eigene Garantie definieren, welche den Umfang der Herstellergarantie ergänzt. Daher gibt es keinen Grund für MAHA, von dieser generellen Garantieregelung abzuweichen.
- Ausgabe 5/2023 Seite 031 (824.7 KB, PDF)