Renault darf in der Schweiz das Wort "Rückrufaktion" im Zusammenhang mit den Automarken Audi und VW nicht mehr verwenden und muss somit eine provokante Werbeaktion beenden. Eine entsprechende Verfügung hat laut einer Online-Meldung des "Schweizer Fernsehens" (SF) das Zürcher Handelsgericht erlassen.
Der Schweizer Volkswagen-Importeur Amag war gegen die Kampagne vorgegangen, weil u.a. Fahrer von VW-Konzernmodellen im Rahmen einer "Rückrufaktion" eine Eintauschprämie von 3.000 Franken versprochen wurde, wenn sie ihr bis zu sechs Jahre altes Fahrzeug bei einem Renault-Händler in Zahlung geben und sich für ein neues Modell der Franzosen entscheiden. Der Begriff sei negativ belastet.
Wie ein Sprecher des Handelsgerichts dem SF sagte, gibt es in der Angelegenheit noch eine mündliche Verhandlung. Diese sei auf Anfang August terminiert. Mittlerweile bewirbt Renault auf seiner Homepage in der Schweiz die Aktion als "Schrottprämie". (ng)
Am Rande: Rückruf für Rückruf-Werbung

Renault darf in der Schweiz Fahrer anderer Fabrikate nicht mehr mit dem Wort "Rückrufaktion" in die Vertragsbetriebe locken. Der Volkswagen-Importeur Amag ist dagegen juristisch vorgegangen – vorerst mit Erfolg.