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Arbeitsschutz: Firmen müssen Beschäftigten Corona-Tests anbieten

13.04.2021 15:31 Uhr | Lesezeit: 5 min
Corona-Schnelltest; Antigen-Test; Corona-Test; Teststrategie; Pandemie
Ab der kommenden Woche müssen Betriebe ihren Mitarbeitern einmal pro Woche ein Testangebot machen.
© Foto: Ole Spata / dpa / picture alliance

Lange wurde gerungen – jetzt wird die deutsche Wirtschaft zu Corona-Testangeboten verpflichtet. Verbandsfunktionäre üben scharfe Kritik, doch es gibt auch Bedenken von anderer Seite.

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Unternehmen müssen ihren Beschäftigten künftig Corona-Tests anbieten. Das Bundeskabinett hat am Dienstag eine entsprechende Verordnung zum Arbeitsschutz beschlossen. "Diese Regel gilt für alle Beschäftigten, die nicht dauerhaft im Homeoffice arbeiten können", sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Berlin. Derjenige Teil der Wirtschaft, der offen bleiben solle, müsse nun zum Infektionsschutz einen verpflichtenden Beitrag leisten. "Ich halte das für ein Gebot der Verantwortung", so Heil. Die Verordnung trete in der kommenden Woche in Kraft. Verlängert wird zudem bis Ende Juni das Gebot zum Homeoffice für geeignete Arbeit.

Regierungssprecher Steffen Seibert rief die Beschäftigten dazu auf, die Testangebote auch zu nutzen. Möglich seien der Einsatz von Schnelltests, PCR-Tests und auch Selbsttests, sagte Heil. Unternehmen könnten auch mit Dienstleistern arbeiten – etwa mit der Apotheke um die Ecke.

Vorgesehen ist, dass Betriebe ihren Beschäftigten einmal pro Woche ein Testangebot machen. Zwei Tests pro Woche sollen Mitarbeitern zur Verfügung stehen, die besonders gefährdet sind. Das trifft auf Bereiche mit viel Kundenkontakt oder körpernahe Dienstleistungen zu. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen zwei Mal pro Woche ein Testangebot erhalten. Eine Testpflicht für Arbeitnehmer gibt es nicht.

Viele Firmen bieten bereits Testmöglichkeiten an

"Wir stärken Unternehmen, die bereits testen", sagte Heil. Es sei nicht akzeptabel, wenn andere das nicht täten. Für viele Unternehmen ändert sich mit einer solchen Angebotspflicht aus Sicht des Wirtschaftsministeriums nicht viel. Nach Angaben des Ministeriums bieten inzwischen rund 70 Prozent der Unternehmen ihren Beschäftigten wöchentliche Testmöglichkeiten an, weitere Angebote kämen hinzu. Das belegten auch die Befragungen der Bundesregierung aus der vergangenen Woche. Mitte März waren es noch rund 35 Prozent.

Kritik an dem Beschluss kommt vor allem aus der Wirtschaft. Die Verpflichtung sei eine weitere Misstrauenserklärung gegenüber den Unternehmen und ihren Beschäftigten in diesem Land, sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Die Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Statt bürokratischer Auflagen braucht es jetzt dringend Hilfe bei der Beschaffung von ausreichend Tests, die gerade für kleine und mittlere Unternehmen schwierig ist." Aus Sicht des Deutschen Mittelstands-Bunds ist eine unzureichende Verfügbarkeit von zertifizierten Tests ein Problem. Kritik kam auch aus der Chemieindustrie und von den Maschinen- und Anlagenbauern. Heil betonte, Tests stünden in ausreichender Zahl zur Verfügung.

ZDK lehnt Zwangsverpflichtung ab

Jürgen Karpinski, Präsident des Deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK), erklärte in Bonn: "Wir setzen auf das freiwillige Engagement der Betriebe und lehnen eine Zwangsverpflichtung ab." Der ZDK empfehle den Autohäusern und Kfz-Werkstätten, die Mitarbeiter in den Betrieben regelmäßig testen zu lassen. Dieses Engagement sei in den vergangenen Wochen kontinuierlich ausgeweitet worden. Wenn die Politik die Übernahme der Testkosten durch die Betriebe als Beitrag zur Pandemiebekämpfung deklariere, werde komplett vergessen, welche wirtschaftlichen Belastungen der Automobilhandel aufgrund des monatelangen Verkaufsverbots bisher zu tragen habe, bekräftigte Karpinski.

Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber. Grundsätzlich können die Firmen die Kosten für Schnelltests allerdings im Rahmen der Überbrückungshilfe III geltend machen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums sind neben Desinfektionsmitteln und Schutzmasken auch Schnelltests und die Schulung von Beschäftigten zu Hygienemaßnahmen förderfähig. Die Bundesregierung rechnet mit Kosten pro Beschäftigtem von 130 Euro bis Ende Juni. Arbeitsschutz sei unternehmerische Aufgabe, so Heil.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte mehr Tests. Bei einer Fünftagewoche sei mehr als ein Angebot notwendig, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann. "Bei besonders gefährdeten Beschäftigten muss arbeitstäglich ein Schnelltest zur Verfügung gestellt werden." Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Es braucht eine tägliche Selbsttestpflicht für alle Beschäftigten, die nicht im Homeoffice sind. Gerade in der Alten- und Krankenpflege ist das überfällig."

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