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ASA-Verband: Weiterentwicklung der AU

17.11.2016 14:20 Uhr
ASA-Verband: Weiterentwicklung der AU
Der ASA-Verband fordert bereits seit langem die Wiederaufnahme der direkten Abgasmessung am Auspuff. Im Rahmen einer neuen AU-Richtlinie sollen zudem die Schadstoff-Grenzwerte angepasst werden.
© Foto: TÜV SÜD

Die OBD-Eigenmessung der Abgaslimits wird enden. Im Zuge der Aufarbeitung des Abgasskandals soll die Endrohrmessung wiederkommen, ist der Verband der Werkstattausrüster überzeugt. Zudem fordert der ASA eine Verringerung der Schadstoff-Grenzwerte.

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Der Skandal um manipulierte Abgaswerte hat auch Folgen für die Fahrzeugüberwachung. Darin waren sich die Vertreter der ASA beim Pressegespräch am Dienstag einig (wir berichteten). Es gebe deutliche Zeichen für ein Umdenken in der Politik: "Gerade mal ein Jahr nach der Einführung des AU-Leitfaden 5 plant das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die generelle Wiedereinführung der Endrohrprüfung für alle AU-pflichtigen Kraftfahrzeuge", erklärte Harald Hahn, Leiter des ASA-Fachbereichs Diagnose, gegenüber Pressevertretern in Würzburg.

Ab Mitte 2017 soll bei allen AU-pflichtigen Fahrzeugen wieder direkt gemessen werden, hieß es. Die Änderung soll allerdings nicht in einen neuen AU-Leitfaden 6 münden, sondern als Variante des derzeit gültigen AU-Leitfadens 5 geführt werden. Ferner forderte Hahn, der neben seiner ASA-Tätigkeit die Geschäfte von AVL Ditest führt, die Schadstoff-Grenzwerte an den aktuellen Stand der Automobil- und Werkstatttechnik anzupassen. So seien beispielsweise die im Markt befindlichen Opazimeter bereits heute zu 70 bis 80 Prozent in der Lage, niedrigere Schadstoff-Konzentrationen anzuzeigen.

Weiterentwicklung der Abgasuntersuchung

"Die derzeitigen Grenzwerte für die Endrohrprüfung im Rahmen der AU sind angesichts der geltenden EU-Schadstoffnormen und der aktuellen Fahrzeugtechnik viel zu hoch angesetzt. Für eine effiziente Endrohrprüfung müssen die Grenzwerte dringend nach unten angepasst werden", betonte Hahn. Die Überarbeitung der AU-Richtlinie bietet dazu eine passende Gelegenheit. Beispiel Kohlenmonoxid: Gegenwärtig wird den Ausführungen zufolge für Benziner eine Absenkung des Grenzwertes von 0,2 auf 0,1 Volumenprozent diskutiert.

Doch eine AU-Anpassung stößt auch an Grenzen: So können Stickoxide (NOx) nicht ohne weiteres in die Abgasuntersuchung aufgenommen werden. Zwar habe das Thema durch den Abgasskandal einen deutlich höheren Nachdruck bekommen, doch stellt laut Harald Hahn die Konditionierung der Fahrzeuge für eine reproduzierbare NOx-Messung die größte Hürde dar. Das Problem habe also nichts mit mangelnder Messtechnik zu tun. Jedoch werden derzeit bereits im Rahmen der europäischen SET II-Studie verschiedene Konditionierungsabläufe für eine effiziente NOx-Messung im Rahmen des periodischen Abgastests untersucht. An der SET II-Studie sind sowohl die Prüforganisationen (CITA) als auch die Werkstattausrüster (EGEA) beteiligt. (msh)

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