Der Corona-Exit für Autohäuser naht: Ab Montag ist es dem Handel erlaubt, seine Showrooms und Verkaufsräume wieder zu öffnen. Nur in Bayern müssen die Betriebe noch Geduld aufbringen – hier gilt die Regelung erst ab 27. April (wir berichteten). Dabei ist grundsätzlich zu beachten: Jeder Betrieb muss strikte Abstands- und Hygieneregeln einhalten, um eine Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Wie diese im Detail aussehen, kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
So teilte beispielsweise Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer des Kfz-Gewerbes Baden-Württemberg, am Freitag seinen Mitgliedsbetrieben mit, dass noch unklar ist, wie die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen im Ländle final aussehen werden. Der Verband empfiehlt aber allen Kfz-Handelsbetrieben zur Vorbereitung auf die Öffnung, die bereits für den Werkstattbereich erfolgreich erprobten Maßnahmen auch für den Handelsteil der Betriebe, insbesondere im Hinblick auf Abstandsregelungen, Spuckschutz, Zugangsbeschränkungen bei höherer Personendichte und Desinfektions- sowie Waschmöglichkeiten.
Eine Übersicht des Dachverbands ZDK, welche Maßnahmen zur Einhaltung der Hygieneregeln, der Kontaktbeschränkungen und zur Steuerung des Zutritts zu Ausstellungsräumen im Automobilhandel empfohlen werden, finden Sie hier bzw. im Download-Bereich weiter unten.
Auch hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen einheitlichen Arbeitsschutzstandard herausgegeben. Danach hat jeder Arbeitgeber unter anderem ein betriebliches Maßnahmenkonzept zum Schutz vor Infektionen zu erstellen. Das Dokument finden Sie hier bzw. im Download-Bereich weiter unten. (AH)
- Empfohlene Hygienemaßnahmen Quelle ZDK (796.8 KB, PDF)
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard Quelle BMAS (566.1 KB, PDF)